Startseite Allgemeines Care-Energy Holding GmbH-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

Care-Energy Holding GmbH-Insolvenzeröffnung

Teilen

Am 01.05.2017 um 19:00 Uhr ist über das Vermögen der Care-Energy Holding GmbH, Lukas-Welser-Str. 2, 28309 Bremen, weitere Geschäftsanschrift: Dessauer Str.2-4, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 111893), vertr. d.: Abdelmajid Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178765, Fax: 0421/1787665, E-Mail: bremen@hww.eu, Internet: www.hww.eu. Insolvenzforderungen sind bis zum 04.07.2017 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 20.07.2017, 11:45 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:

Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

–        die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

–        die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

–        die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

–        Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

–        eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–        den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–        die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–        besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–        eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–        eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

–        die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)

–        eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 17.08.2017 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen 04 IN 4/17 5

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...

Allgemeines

Immobilienverkäufe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG: Warum Anleger Geduld haben müssen

Die derzeitige wirtschaftliche Lage auf dem Immobilienmarkt ist schwierig. Die DEGAG Deutsche...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die Einladung zur Gläubigerversammlung für die Anleger der AOC Green Bond Schuldverschreibung?

Interviewer: Frau Bontschev, die Gläubiger der 7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)...