Startseite Allgemeines Care Energy Energiedienstleistungs GmbH, und jetzt?
Allgemeines

Care Energy Energiedienstleistungs GmbH, und jetzt?

Teilen

Der Energieversorger Care Energy muss rund 82 Mio. Euro an EEG-Umlage nachzahlen. Das entschied das Landgericht Hamburg am 13. November in erster Instanz. Beklagt wurde die Gesellschaft der Care-Energy-Unternehmensgruppe, Care Energy Energiedienstleistungs GmbH, die früher MK-Power hieß (Handelsregister: HRA 110924). Diese Gesellschaft identifizierte das Gericht als ein „umlagepflichtiges Elektrizitätsversorgungsunternehmen“ im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Care Energy hatte sich stets geweigert, sich als Energielieferant im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu bezeichnen sowie als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG. In beiden Fällen ist damit in der Regel die Zahlung der EEG-Umlage fällig, die an die Übertragungsnetzbetreiber abzuführen ist. Auf Anfrage von energate hat Care Energy angekündigt, gegen das Urteil durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzugehen.

Was soll Care Energy auch sonst sagen und machen? Was aber passiert, wenn das Unternehmen eine Sicherheitsleistung für das nun ergangene Urteil hinterlegen muss?

http://www.energate-messenger.de/news/160145/Care-Energy-muss-Millionen-an-%DCbertragungsnetzbetreiber-zahlen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...

Allgemeines

Immobilienverkäufe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG: Warum Anleger Geduld haben müssen

Die derzeitige wirtschaftliche Lage auf dem Immobilienmarkt ist schwierig. Die DEGAG Deutsche...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die Einladung zur Gläubigerversammlung für die Anleger der AOC Green Bond Schuldverschreibung?

Interviewer: Frau Bontschev, die Gläubiger der 7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)...