Der Energieversorger Care Energy muss rund 82 Mio. Euro an EEG-Umlage nachzahlen. Das entschied das Landgericht Hamburg am 13. November in erster Instanz. Beklagt wurde die Gesellschaft der Care-Energy-Unternehmensgruppe, Care Energy Energiedienstleistungs GmbH, die früher MK-Power hieß (Handelsregister: HRA 110924). Diese Gesellschaft identifizierte das Gericht als ein „umlagepflichtiges Elektrizitätsversorgungsunternehmen“ im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Care Energy hatte sich stets geweigert, sich als Energielieferant im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu bezeichnen sowie als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG. In beiden Fällen ist damit in der Regel die Zahlung der EEG-Umlage fällig, die an die Übertragungsnetzbetreiber abzuführen ist. Auf Anfrage von energate hat Care Energy angekündigt, gegen das Urteil durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzugehen.
Was soll Care Energy auch sonst sagen und machen? Was aber passiert, wenn das Unternehmen eine Sicherheitsleistung für das nun ergangene Urteil hinterlegen muss?
http://www.energate-messenger.de/news/160145/Care-Energy-muss-Millionen-an-%DCbertragungsnetzbetreiber-zahlen
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