Startseite Allgemeines Carpediem GmbH-CIS GarantieHebelPlan 08 in Not – Abstimmung über Änderung des Fondskonzeptes
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Carpediem GmbH-CIS GarantieHebelPlan 08 in Not – Abstimmung über Änderung des Fondskonzeptes

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Das selbsternannte „Flaggschiff“ der Fondskategorie „Geschlossene Garantiefonds“ steckt in schwerer See.

Während noch im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 vom September 2009 mit stolzgeschwellter Brust auf den Abschluß der für die gehebelte Rendite notwendigen Fremdmittelgewährung und das Vertrauen der Bankwelt in die CIS Deutschland AG hingewiesen wurde, hieß es im aktuellen Abstimmungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2009 kleinlaut, man
müsse sich auf eine Kündigung der Kredite durch die Partner-Bank einstellen. Deren „Dünkel und Befindlichkeiten“ will die CIS GHP 08 jedoch nun nicht länger ausgesetzt sein, so dass die Investitionsstrategie durch Gesellschafterbeschluß geändert werden soll. Weg von den Investitionen
mit Kapitalgarantie, rein in chancenreichere Investments – mit erhöhtem Risiko.

Hintergrund ist nach dem 14-seitigen Beschlußvorschlag, dass die Zentralbanken eine Niedrigzinspolitik fahren und die nach dem Unternehmenskonzept einzig als Investition in Frage kommenden kapitalgesicherten Investments daher nur Renditen von ca. 1 % erwarten lassen. Auch bei Einsatz eines Hebeldarlehens mit ebenfalls entsprechend niedrigem Zinssatz lässt sich damit nach Angaben des Fonds „in absehbarer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine
positive Performance erzielen“. Ferner teilt der Fonds mit, dass der sicher investierte Teil der Fonds sich nur auf mindestens 80 Prozent beläuft und kaum Erträge erwirtschaftet, sich teilweise gegen Null bewegt, teilweise negativ entwickelt.

„Erstaunlich in dem Papier des CIS GHP 08 ist aber ein anderer Aspekt,“ meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, spezialisiert auf den Grauen Kapitalmarkt. Denn dort ist die Rede von Investitionen in einen „chancenorientierten Teil der Anlage von maximal 20 Prozent des Fondsvolumens“. Diese Investitionen in risikoreiche Investitionen könnten durch hohe Schwankungen aufgrund des zweifachen Hebels (Fremdkapitalanteils) die Performance stark ins Negative treiben.

„Hebelgeschäfte bieten hohe Chancen – aber auch hohe Risiken. Schlägt der Hebel ins Negative, ist das Eigenkapital schnell abgeschmolzen und die Kapitalanlage endet im Verlust,“ meint Röhlke. In den Investitionsbestimmungen des im Internet abrufbaren Emissionsprospektes seien solche Investitionen nicht vorgesehen. Dennoch sollen die Anleger ihre Zustimmung zu einer Ausweitung
dieses Investitionssektors erteilen und drei bereits erfolgte Investitionen auch gleich noch nachträglich genehmigen.

Zu diesen Ungereimtheiten kommt auch noch die anhaltend schlechte Presse über den CIS GHP 08. Sowohl das ZDF-Magazin WISO als auch die ARD-Kollegen von PLUSMINUS und die FINANZTEST berichteten ausführlich und warnend über das Produkt und die Machenschaften des
Hauptvertriebs „CARPE DIEM AG“. Berichtet wird neben anderem, dass die Vertriebsmitarbeiter der CARPE DIEM AG die Anleger häufig zur Kündigung bestehender Bausparverträge oder Lebensversicherungsverträge bewegen können, um das dann freiwerdende Kapital in die CIS- GarantieHebelPläne zu stecken.

„Wer als Vermittler bestehende, sichere Kapitalanlagen wie Versicherungen oder Bausparverträge schlecht redet, um sie dann in hochriskante Unternehmensbeteiligungen investieren zu lassen,
unterliegt besonders strengen Sorgfaltsanforderungen bei der Aufklärung der Anleger,“ sagt Röhlke. Hier böten sich für den Anleger Möglichkeiten, den Kapitalanlagevertrieb in die Haftung zu nehmen, wenn die Beratung fehlerhaft war.

In dem Bericht des ARD-Magazins „PLUSMINUS“ ist zudem Herr Daniel Shahin, Aufsichtsratsvorsitzender des Hauptvertriebes der CIS GHP-Produkte CARPE DIEM AG bei heftigen verbalen Attacken gegen die Zeitschrift FINANZTEST und andere Medien zu beobachten.
Nach Mitteilung der Zeitschrift FINANZTEST hat Shahin inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

FAZIT:

Das Beteiligungsmodell ist als gescheitert anzusehen. Banken sind nicht bereit, das fragwürdige Modell zu unterstützen. Die Vertriebsprotagonisten verzetteln sich in Stellvertreterkriegen. Für eine Einschätzung der Möglichkeiten von Schadensersatz oder einer Rückabwicklung wird ein Besuch bei einem fachkundigen Anwalt empfohlen.

Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
www.kanzlei-roehlke.de

Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete
Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.

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