Ja, das kann man sicherlich so sagen, denn das ergibt sich schon alleine aus der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil“ und der ist in diesem Fall siebenstellig.
CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG
Holzkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Anlagevermögen | 2.594.607,00 | 2.964.153,00 |
I. Sachanlagen | 2.594.607,00 | 2.964.153,00 |
B. Umlaufvermögen | 589.386,42 | 551.822,23 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 11.966,34 | 73,61 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 577.420,08 | 551.748,62 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 47.326,00 | 78.876,00 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil | 1.444.564,47 | 1.535.117,45 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 4.675.883,89 | 5.129.968,68 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Rückstellungen | 92.587,50 | 90.541,50 |
B. Verbindlichkeiten | 4.583.296,39 | 5.039.427,18 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 4.675.883,89 | 5.129.968,68 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Holzkirchen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 91890 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB.
Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB Anwendung. Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 und § 288 HGB für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.
Der Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung sowie in der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beachtet. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist gegeben.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung geht aufgrund stiller Reserven im Anlagevermögen der Gesellschaft davon aus, dass keine materielle Überschuldung vorliegt. Die bilanzielle Überschuldung resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Im Rahmen des Anlagevermögens werden Herstellungskosten für eine Photovoltaikanlage ausgewiesen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt ist. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich degressiver Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von 12,5 %. In den Vorjahren wurden Sonderabschreibungen gemäß § 7 g EStG in Anspruch genommen. Gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die steuerlich zulässigen Wertansätze der Vorjahre und die degressive Abschreibung fortzuführen. Das übrige Anlagevermögen wird linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 10 und 17 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, werden unmittelbar im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und haben eine Restlaufzeit – wie im Vorjahr – von bis zu einem Jahr.
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten. TEUR 265 (VJ TEUR 265) sowie TEUR 219 (VJ TEUR 219) der Guthaben sind zugunsten der Deutsche Bank AG als Mindestliquiditätsreservekonto bzw. Sicherheitskonto zu halten und an diese verpfändet. TEUR 30 (VJ TEUR 30) sind verpfändet an die Sparkasse Passau als Hinterlegung für eine Bürgschaft im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag für das PV-Anlagengrundstück.
Die Kommanditisten haben zum Bilanzstichtag die Pflichteinlage in Höhe von TEUR 2.546 voll einbezahlt. Die im Handelsregister insgesamt eingetragene Haftsumme beträgt TEUR 101.
Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen im ausreichenden Umfang.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit einer Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage, der Abtretung der Stromeinspeisevergütungen und etwaiger Versicherungsleistungen, der Verpfändung des Mindestliquiditätsreserve- bzw. Sicherheitenkontos sowie durch die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 448 (VJ TEUR 448) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 1.566 (VJ TEUR 2.014) eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Es bestanden zum Bilanzstichtag zudem Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 324 (VJ TEUR 323) mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren, davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr von TEUR 14 (VJ TEUR 21) sowie mit einem beschränkten Rangrücktritt TEUR 324 (VJ TEUR 318). Alle weiteren Verbindlich-keiten haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Holzkirchen, den 18. Juni 2018
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Jens F. Neureuther
(Geschäftsführer der Carpevigo Management GmbH)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2018 festgestellt.
Es gibt Neuigkeiten von der CARPEVIGO AG. Das OLG München hat in einem Hinweisbeschluss festgestellt, dass die Beschlüsse der Gläubigerversammlung aus 2016, in denen für von der Carpevigo herausgegebenen Anleihen die Laufzeiten verlängert wurden, nichtig sind. Damit sind diese Anleihen seit 2016 zur Rückzahlung fällig.
Wenn der Vorstand der Carpevigo AG nicht über die nötigen Finanzmittel zur Rückzahlung verfügt, werden wir die nächste Pleite auf dem Markt der erneuerbaren Energien erleben. Insgesamt geht es wohl um mehr als 30 Millionen Anlegergelder.
Sspannend wird die Frage, wie in einem Insolvenzverfahren mit den ehemaligen Vermögenswerten der CARPEVIGO AG umgegangen wird, die schon vor Jahren in einer Gesellschaft transferiert wurden, bei denen der Vorstand der Carpevigo AG Alleineigentümer ist. Dies könnte dann auch eine strafrechtliche Aufarbeitung der Thematik Carpevigo zur Folge haben.
Der Bilanz würde ich in diesem Fall gar nicht so viel Beachtung schenken. Viel interessanter
ist der Blick auf das Gesamtkonstrukt. Finanziert wurde der Solarpark dieser Gesellschaft mit Bankdarlehen und Anleihegeldern. Die Anleihegelder hat aber nicht die Liepolding KG eingesammelt, sondern die CARPEVIGO AG. Die ursprünglich versprochenen Zinsen für die Anleihen hat die Carpevigo AG schon lange nicht mehr bezahlt. Auch wurde bei einer der Anleihen die Laufzeit mit fragwürdigen Mitteln verlängert. Nun gut sagt sich der Anleger, Hauptsache am Ende bekomme ich mein Geld wieder. Dies scheint aber mehr als fraglich, blickt beim beispielsweise auf die CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG. Denn Eigentümerin, sprich Kommanditistin der Gesellschaft ist hier nicht die Carpevigo AG. Kommanditisten sind zwei Privatpersonen aus Oberbayern und die Repo Solar Beteiligungs GmbH & Co. KG. Diese Wiederrum ist eine Tochter der Repo Solar AG. Hauptaktionär der Repo Solar AG mit mehr als 75% der Aktien ist Jens F. Neureuther aus Holzkirchen. Dieser Jens F. Neureuther ist gleichzeitig Vorstand der Carpevigo AG.