CARPEVIGO HOLDING AGHolzkircheneingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
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1. |
Gegenstand der Einladung Die Carpevigo Holding AG mit Sitz in Holzkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193885, Geschäftsanschrift: Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen, (im Folgenden auch die „Emittentin„) lädt alle Inhaber ihrer ausstehenden Schuldverschreibung mit der ISIN DE000A1MA458 und WKN A1MA45 (die „Anleihegläubiger„), die mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2037 begeben wurden, (nachfolgend die „Schuldverschreibungen„) ein, von ihrem einmaligen ordentlichen Kündigungsrecht nach § 9 b. der Anleihebedingungen der Anleihe Gebrauch zu machen und ihre ausstehenden Inhaber-Schuldverschreibungen gegen Barzahlung des Kündigungspreises (wie unten definiert) zu kündigen (die „Kündigungs-Einladung„). |
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2. |
Gründe für die Kündigungs-Einladung Die Gläubigerversammlung hat am 25.08.2022 (nachfolgend „Gläubigerversammlung“ genannt) wirksam die Neufassung der Anleihebedingungen der Anleihe beschlossen. Die Neufassung der Anleihebedingungen der Anleihe ist der Globalurkunde zwischenzeitlich beigefügt worden. Nach § 9 b. der nunmehr geltenden Anleihebedingungen der Anleihe sind die Anleihegläubiger berechtigt, ihre ausstehenden Schuldverschreibungen einmalig ordentlich gegen Barzahlung des Kündigungspreises (wie unten definiert) zu kündigen. |
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3. |
Veröffentlichung der Einladung und sonstiger Mitteilungen Die Kündigungs-Einladung wird auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.carpevigo.de/investor-relations/ sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Alle sonstigen Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Emittentin im Zusammenhang mit dieser Kündigungs-Einladung erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, ausschließlich auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.carpevigo.de/investor-relations/. |
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4. |
Kündigungspreis Die Emittentin lädt alle Anleihegläubiger ein, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen gegen Bezahlung von 100% des Nennbetrages einer Schuldverschreibung in Höhe von EUR 1,00 je Schuldverschreibung nebst den bis zum Abwicklungstag (wie unten definiert) (einschließlich) aufgelaufenen Stückzinsen auf die angedienten Schuldverschreibungen in Verbindung mit einem Poolfaktor von 0,4 („Kündigungspreis“) zu kündigen. Hinweis Poolfaktor: Hintergrund des anzusetzenden Poolfaktors von 0,4 ist die technische Umsetzung des von der Gläubigerversammlung beschlossenen Schuldenschnitts, mit dem die Anleihegläubiger unwiderruflich auf die Rückzahlung von 60 % des Nominalkapitals ihrer jeweils von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen verzichtet haben. |
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5. |
Kündigungsfrist und voraussichtlicher Zeitplan Kündigungserklärungen der Anleihegläubiger können in dem Zeitraum vom Tag der Bekanntmachung dieser Kündigungs-Einladung im Bundesanzeiger um 0:00 Uhr (MEZ) bis zum 28.02.2023 um 24:00 Uhr (MEZ) („Kündigungsfrist„) abgegeben werden. Der Tag, auf den das Ende der Kündigungsfrist fällt, wird für Zwecke dieser Kündigungs-Einladung auch „Abwicklungstag“ genannt. Der untenstehende Zeitplan ist ein Zeitplan für den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf der Kündigung gemäß dieser Kündigungs-Einladung und kann Änderungen und Anpassungen unterliegen. Daten und Zeitpunkte können durch die Emittentin im Einklang mit dieser Kündigungs-Einladung verschoben oder geändert werden. Folglich kann der tatsächliche Zeitplan von dem nachstehenden abweichen.
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6. |
Durchführung der Kündigung |
6.1 |
Zentrale Abwicklungsstelle Als zentrale Abwicklungsstelle mit der technischen Durchführung der Kündigung hat die Emittentin die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, (nachfolgend die „Zentrale Abwicklungsstelle„) beauftragt. |
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6.2 |
Kündigungserklärung und Umbuchung Anleihegläubiger können gegenüber der Emittentin nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Kündigungsfrist die Kündigung ihrer ausstehenden Schuldverschreibungen erklären. Die Abgabe der Kündigungserklärung kann nur über das jeweilige depotführende Kreditinstitut eines Anleihegläubigers (nachfolgend „Depotführendes Institut„) erklärt werden, in deren Depot die Schuldverschreibungen, für die die Kündigung erklärt werden soll, eingebucht sind. Anleihegläubiger, die ihre ausstehenden Schuldverschreibungen kündigen wollen, müssen die Kündigung gegenüber dem Depotführenden Institut erklären und das Depotführende Institut innerhalb der unter Ziffer 5 bestimmten Kündigungsfrist schriftlich anweisen:
ihr Depotführendes Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, zu beauftragen und zu bevollmächtigen alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung der Kündigung vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Schuldverschreibungen auf die Emittentin herbeizuführen. Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung der Kündigung unwiderruflich erteilt. Die Umbuchung der gekündigten Schuldverschreibungen wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der oben genannten Kündigungserklärung vorgenommen. Nach der Umbuchung der Schuldverschreibungen ist ein Handel in den Schuldverschreibungen nicht mehr möglich. |
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6.3 |
Erklärungen der Anleihegläubiger Durch die rechtswirksame Kündigungserklärung durch den jeweiligen Anleihegläubiger bestätigt, erklärt und garantiert dieser gegenüber der Emittentin zum Kündigungsfristende und zum Valutatag, dass:
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6.4 |
Abwicklung der Kündigung und Zahlung des Kündigungspreises Die Bezahlung des Kündigungspreises und der bis zum Abwicklungstag (einschließlich) berechneten Stückzinsen erfolgt, soweit die Kündigung wirksam erklärt worden ist, innerhalb einer Bearbeitungszeit von längstens vier Wochen nach Ende der Kündigungsfrist („Bearbeitungszeit“) an das Depotführende Institut der einreichenden Anleihegläubiger Zug um Zug gegen Umbuchung der eingereichten Schuldverschreibungen auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung der angebotenen Schuldverschreibungen an die Emittentin. Der letzte Tag des Bearbeitungszeitraumes wird für Zwecke dieser Kündigungs-Einladung „Valutatag“ genannt. |
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6.5 |
Kosten der Kündigung Etwaige mit der Kündigung und aufgrund der Depotübertragung entstehende Kosten sind von den die Kündigung erklärenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. |
7. |
Steuerlicher Hinweis Die Kündigung steht steuerlich einer Veräußerung der von dem jeweiligen Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen gleich. Die steuerliche Behandlung des Kündigungsvorganges bei dem jeweiligen Anleiheinhaber hängt von dessen jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Den Anleihegläubigern wird empfohlen, jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Anleihegläubigers berücksichtigt werden. |
8. |
Rückfragen und Kontakt Rückfragen richten Sie bitte an ihr jeweiliges depotführendes Institut oder die Zentrale Abwicklungsstelle. Nachfolgend noch einmal die Kontaktdaten der Zentralen Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG |
Holzkirchen, im Dezember 2022
Carpevigo Holding AG
Der Vorstand
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