Startseite Allgemeines Carsten Ott, Vermittler von Popppy und Balloony……..was für ein Eigenschutz!
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Carsten Ott, Vermittler von Popppy und Balloony……..was für ein Eigenschutz!

Bellinon (CC0), Pixabay
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Fragen Sie doch den von Carsten Ott benannten Rechtsanwalt bitte dann auch einmal, ob er dann auch den Vermittler Ott verklagt, wenn er nachweislich in der Mitverantwortung für Ihren Schaden steht? Die Antwort können Sie sich denken! Das wird er möglicherweise eben nicht machen, denn Herr Ott hat Ihm ja ein Mandat besorgt. Lassen Sie die Finger von diesem dubiosen Kieler Rechtsanwalt.

Mail von Carsten Ott die uns in die Redaktion zugespielt wurde.

Liebe Leser,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Fragen, ohne die ich selbst wohl auch einige wichtige Fragestellungen dazu übersehen hätte.

Ich werde immer wieder gefragt, was man denn jetzt machen soll; mit Anwalt, ohne Anwalt, abwarten oder schnell sein.

Leider muss ich dann immer sagen, dass ich weder steuerlich noch rechtlich beraten kann und darf. Nicht, dass ich mich drücken möchte, aber jegliche Beeinflussung in die eine oder die andere Richtung hat natürlich Auswirkungen.

Diese Auswirkungen kann ich selbst z.Z. nicht abschätzen.

Deshalb stelle ich die offenen Fragen, die auch ich nicht beantworten kann jetzt an Sie.

Wenn Sie davon ebenfalls etwas nicht verstehen, keine Antwort haben, oder es nicht logisch finden, möchte ich Sie hiermit höflichst bitten, diese Fragen an Herrn RA ……. zu richten. 

Ich selbst warte immer noch, was beim Insolvenzverwalter heraus kommt. Er wurde von mir angeschrieben und um die Herausgabe der Automaten gebeten.

Für den Rücktritt vom Rangrücktritt erhalten Sie das notwendige Formular mit diesem Newsletter (s. unten). Er ist vom RA…………… geschrieben worden. Damit ist der erste Schritt dann getan, falls Sie diesen Punkt noch nicht erledigt haben. Warum das wichtig ist, hat RA ………….in dem Ihnen zugesandten Anschreiben deutlich beschrieben.

Jetzt zu Ihren offenen Fragen:

Warum eine Kündigung des Mietvertrages sinnvoll sein könnte, weiß ich nicht. Er hat einen höheren verpflichtenden Wert, den man beim Insolvenzverwalter anmelden kann, als der reine Kaufpreis. Die von Vendingjet GmbH garantierte Miete über die volle garantierte Laufzeit ist rechnerisch höher, als der Kaufpreis. Diese Frage müssten Sie mit RA………………. noch einmal besprechen.

Warum sollte man denn eine Rückabwicklung anstreben, wie in der Auftrags- und Vergütungsvereinbarung (Deutscher Finanz-Rat) von RA ……………….auf Seite 2 genannt?

Wenn ich eine Rückabwicklung anstrebe, würde ich nach meinem Verständnis keine Automaten bekommen, selbst dann nicht, wenn sie gebaut wurden und der Insolvenzverwalter sie mir zuordnen könnte. Auch dieser Punkt ist mit RA……….. zu klären, sofern auch Sie lieber die Automaten ausgehändigt haben möchten.

Man müsste doch ansonsten auf eine vorhandene Insolvenzmasse für den Schadenersatz hoffen. Sollte die Insolvenzquote von nur 5-10% erreicht werden, hätte ich persönlich lieber meine Automaten. Sie auch? Dann ist dieser Punkt für Sie mit RA………….. zu klären.

Für diejenigen, die keine Automaten besitzen, weil sie möglicherweise nicht mehr produziert wurden, würde ich das Gleiche annehmen. Auch hier wäre der Mietvertrag prozentual höher zu bewerten, als der Kaufpreis. Damit wären auch in diesem Fall die möglichen Schadenersatzansprüche höher. Fragen Sie RA……………, wenn Ihnen das wichtig ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass Herr………….. es schafft, dass Automaten aus der Insolvenzmasse nachgebaut werden.

Wenn jemand nachbauen könnte und auch müsste, dann wären das die Schweizer als Eigentümer der Muttergesellschaft, die in der Pflicht stehen könnten. Das wird der Insolvenzverwalter möglicherweise dann auch anordnen, oder? Hier wäre eine Erfolgs-Aussicht und Meinung von RA……………….hilfreich. Fragen Sie ihn!

Ein Nachbau nicht gelieferter Automaten kann ansonsten nur ein Sanierungskonzept erreichen, das die durch Corona verschobene USA-Expansion möglich macht. Daran wird z.Z. gearbeitet.

Ein erstes Online-Meeting zwischen Markus van de Weyer, Wim Plange und der Pelikan-Gruppe in den USA in der letzten Woche lässt auf ein Probelauf noch in diesem Jahr hoffen.

Ich bin kein Anwalt und darf auch nicht rechtlich beraten. Deshalb dränge ich darauf, dass Sie mit Herrn……………………..sprechen, um sicher zu sein, das Richtige zu tun.

Herzliche Grüße

Carsten Ott

Warum Herr Ott das so tut? Nun, möglicherweise will er sich nur selber schützen und bekommt möglicherweise sogar noch eine Prämie für die Vermittlung von Mandaten. Eine Prämie könnte dann eben auch sein, dass er als Prämie die Zusage erhält, „ich verklag dich nicht“ im Auftrag der Mandanten, die du mir besorgst. Wem nutzt das und wem schadet das? Beantworten sie sich das doch selber.

Übrigens Herr Ott, das mit den 5% oder 10% dürfte dann für den Erwerb der vorhandenen und nicht zuordenbaren Automaten könnte dann möglicherweise nicht reichen. Ich kenne eine seriöse Investmengesellschaft, die ein Angebot von wesentlich mehr machen wird. Übrigens eine Gesellschaft, die bereits einen Automatenaufstellbetrieb nach eigener Aussage betreibt.

Da werden Sie dann möglicherweise auf der Strecke bleiben, wenn sie denken das für ein 5% oder 10% Angebot erwerben zu können.

 

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