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Cash kommt back oder oh happy day

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Im Streit um 45 Millionen Euro Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung hat sich Drogerieunternehmer Erwin Müller erneut gegen die Schweizer Bank Sarasin durchgesetzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies heute die Berufung der Bank gegen ein Urteil des Landgerichts Ulm zurück, das im vergangenen Jahr bereits zugunsten Müllers entschieden hatte. Nun befand auch das OLG, dass der Drogerieunternehmer Anspruch auf die 45 Millionen Euro habe.

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