Zumindest die Geschäftsführung des Unternehmens, denn der Bilanzverlust von immer noch über 7 Millionen Euro ist sicherlich stark verbesserungswürdig.
cash.life AG
Pullach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK
cash.Iife AG
PuIIach
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
EUR | TEUR | ||
A. | Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
entgeltlich erworbene EDV-Software | 99,00 | 0 | |
II. Sachanlagen | |||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.611,00 | 10 | |
III. Finanzanlagen | |||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 | |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0 | |
3. Beteiligungen | 5.000,00 | 5 | |
11.710,00 | 15 | ||
B. | Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Versicherungsverträgen | 7.634.524,85 | 5.593 | |
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.750,27 | 6 | |
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 44 | |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 6.601.097,68 | 5.952 | |
II. Kassenbestand. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.221.923,37 | 6.728 | |
18.462.296,17 | 18.322 | ||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 90.451,66 | 75 |
D. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetraa | 0,00 | 263.638 |
18.564.457,83 | 282.050 |
PASSIVA
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
EUR | TEUR | ||
A. | Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 8.579.900,00 | 8.580 | |
II. Kapitalrücklage | 15.019.317,02 | 15.019 | |
III. Gewinnrücklagen | |||
Gesetzliche Rücklage | 780.000,00 | 780 | |
IV. Bilanzverlust | -7.708.340,28 | -288.017 | |
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 263.638 | |
16.670.876,74 | 0 | ||
B. | Rückstellungen | ||
1. Steuerrückstellungen | 1.396.761,06 | 281.653 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 358.689,10 | 361 | |
1.755.450,16 | 282.013 | ||
C. | Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 124.220,50 | 29 | |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 13.910,43 | 8 | |
138.130,93 | 37 | ||
18.564.457,83 | 282.050 |
Gewinn- und Verlustrechnung 2019
2019 | 2018 | ||
EUR | TEUR | ||
1. | Erlöse Policenverwaltung | 409.146,08 | 511 |
2. | Wertsteigerungen Versicherungsverträge | 1.239.386,05 | 400 |
3. | Provisionserlöse | 63.238,15 | 1 48 |
4. | Sonstige betriebliche Erträge | 48.615,13 | 77 |
5. | Versicherungsprämien | -158.645,16 | -121 |
Rohergebnis | 1.601.740,25 | 1.015 | |
6. | Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -680.519,65 | -549 | |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung EUR4.150,00 (Vorjahr EUR 12.192,00) | -96.873,40 | -80 | |
7. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.523,75 | -9 |
8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.075.023,53 | -1.071 |
9. | Erträge aus Beteiligungen | 736,24 | 0 |
10. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzvermögens, | ||
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0 (Vorjahr TEUR 298) | 0,00 | 298 | |
11. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 331.729,51 | 254 |
12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.884.086,08 | -7.055 |
davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 2.543.136,00 (Vorjahr: TEUR 7.050) | |||
13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | -426.157,90 | 0 |
14. | Ergebnis nach Steuern | -3.233.978,31 | -7.198 |
15. | Sonstige Steuern | 283.543.136,00 | 0 |
16. | Jahresüberschuss/- fehlbetrag | 280.309.157,69 | -7.198 |
17. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -288.017.497,97 | -280.819 |
18. | Bilanzverlust | -7.708.340,28 | -288.017 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
1 Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der cash.life AG (nachfolgend „cash.life“, Sitz der Gesellschaft Pullach, HRB 126120, Registergericht München, Verwaltungssitz 10179 Berlin, Alte-Jakobstraße 85/86) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und um lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten den Betrag von EUR 800 nicht übersteigen, wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert bzw. bei einer Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist.
Der Ansatz der Forderungen aus Versicherungsverträgen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb gezahlten Prämiensparanteile sowie der dem Versicherungsvertrag gutgeschriebenen Zinsanteile. Dabei wurden die der Preisfindung beim Ankauf zugrunde gelegten Werte unter Berücksichtigung der Fortsetzungsrendite einbezogen. Ist der Zeitwert niedriger, so wird dieser angesetzt. Der Zeitwert bestimmt sich auf der Grundlage der von den Versicherungsunternehmen gemeldeten Rückkaufswerten.
Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigung (soweit erforderlich). Die übrigen nicht einzeln erwähnten Ausweispositionen haben wir zu Nominalbeträgen bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bilanzieren wir gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag und diskontiert.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
3 Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagespiegel.
Anlagespiegel zum 31. Dezember 2019
In TEUR | Immaterielle Vermögensgegenstände | Sachanlagen | Finanzanlagen | Gesamt | ||
entgeltlich erworbene EDV- Software | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anteile an verbundenen Unternehmen | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | Beteiligungen | ||
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
Stand 01.01.2019 | 1.119 | 74 | 0 | 0 | 5 | 1.198 |
Zugang | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 3 |
Abgang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand 31.12.2019 | 1.119 | 77 | 0 | 0 | 5 | 1.201 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||||
Stand 01.01.2019 | 1.119 | 65 | 0 | 0 | 0 | 1.184 |
Zugang | 0 | 5 | 0 | 0 | 0 | 5 |
Zuschreibung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abgang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand 31.12.2019 | 1.119 | 70 | 0 | 0 | 0 | 1.189 |
Buchwert | ||||||
Stand 31.12.2018 | 0 | 9 | 0 | 0 | 5 | 14 |
Stand 31.12.2019 | 0 | 7 | 0 | 0 | 5 | 12 |
Der Zugang der kumulierten Abschreibungen betrifft die Abschreibungen des Berichtsjahres.
Unter der Position Forderungen aus Versicherungsverträgen (TEUR 7.635; Vorjahr TEUR 5.593) sind sämtliche im Bestand befindlichen Lebens- und Rentenversicherungsverträge ausgewiesen.
Im Berichtsjahr entfallen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf eine Forderung in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 6).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.601 (Vorjahr TEUR 5.953) enthalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus anrechenbaren Steuern inkl. Zinsen gemäß § 233a AO in Höhe von TEUR 6.335 (Vorjahr TEUR 5.706), Forderungen aus Umsatzsteuer von TEUR 162 sowie eine Forderung gegenüber dem Finanzamt aus der Verrechnung einer Erstattung von Finanzgerichtskosten in Höhe von TEUR 90. Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten bestehen zum Stichtag in Höhe von TEUR 4.222 (Vorjahr TEUR 6.728).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr TEUR 75) umfasst im Wesentlichen die Abgrenzung vorausbezahlter Lebens- und Rentenversicherungsprämien für 2019.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 8.579 und ist in 8.579.900 Stückstammaktien, die auf den Inhaber lauten, eingeteilt.
Der Bilanzverlust 2019 ermittelt sich wie folgt:
Verlustvortrag 2018 | EUR | -288.017.497,97 |
Jahresüberschuss 2019 | EUR | 280.309.157,69 |
Bilanzverlust 2019 | EUR | -7.708.340,28 |
Durch den Jahresüberschuss 2019 von TEUR 280.309 entfällt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag, welcher zum 31. Dezember 2018 TEUR 263.638 betrug.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 1.397 (Vorjahr TEUR 281.653) resultieren aus einer gebildeten Rückstellung von TEUR 744 für Risiken einer potentiellen Mindestbesteuerungsbelastung durch die Auflösung der Umsatzsteuerrückstellung in 2019 und Steuerrückstellungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 2014 in Höhe von TEUR 653 (Vorjahr TEUR 653) resultierend aus der Korrektur der maßgeblichen Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 359 (Vorjahr TEUR 361) umfassen Rückstellungen für sonstige Beratungskosten (TEUR 260), Rückstellungen für Personalaufwendungen (TEUR 46) und Aufwand für Aufsichtsrat und Hauptversammlung (TEUR 53).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung betragen TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 29). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr TEUR 8) betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern. Zum 31.12.2019 bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr TEUR 0).
Die Erlöse aus Policenverwaltung betragen TEUR 409 (Vorjahr TEUR 511) und betreffen das Servicing für an Investoren veräußerte Policen.
Der Posten Wertsteigerungen Versicherungsverträge von TEUR 1.239 (Vorjahr TEUR 400) ergibt sich aus der Rendite des Handelsbestandes. Die Bewertung der Handelsbestands basiert auf den jährlich durch die Versicherungsunternehmen bestätigten Rückkaufswerten, welche zum Bewertungsstichtag mit einer Durchschnittsrendite von 3,60 % (Vorjahr 3,60%) auf- bzw. abgezinst werden.
Die Provisionserlöse in Höhe von TEUR 63 (Vorjahr TEUR 148) resultieren im Wesentlichen aus der Vermittlung von Kapitallebensversicherungen sowie, in geringem Umfang, von Policendarlehen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen TEUR 49 (Vorjahr TEUR 77).
Die laufenden Prämienzahlungen für den Handelsbestand betrugen TEUR 159 (Vorjahr TEUR 121).
Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (Anhangsangabe gemäß § 285 Nr. 7 HGB) hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert:
Zahl durchschnittlich beschäftigter Arbeitnehmer | 2019 | 2018 | Veränderung |
Angestellte | 7 | 7 | 0 |
Gesamt | 7 | 7 | 0 |
Die Personalaufwendungen betrugen TEUR 777 (Vorjahr TEUR 630).
Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 1.075; Vorjahr TEUR 1.071) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten, Gerichtskosten, Vertriebsaufwendungen, Werbung und Public Relations, Versicherungen, Bürokosten einschließlich EDV-Dienstleistungen sowie Aufwendungen für Geschäftsräume.
Zinsen und ähnliche Erträge von TEUR 331 (Vorjahr TEUR 254) bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Steuerforderungen gemäß § 233a AO.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betrugen TEUR 2.884 (Vorjahr TEUR 7.055) und resultieren im Wesentlichen aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Umsatzsteuerrückstellungen bis zum Zeitpunkt der Auflösung Ende 2019.
Die sonstigen Steuern von TEUR 283.543 resultieren aus der Auflösung der aufgezinsten Umsatzsteuerrückstellung, welche außergewöhnliche Erträge iS.d. §285 Nr. 31 HGB darstellen
Von dem Wahlrecht gemäß § 274, Absatz 1 S. 2 HGB, eine aktive latente Steuerentlastung aus den temporären Differenzen zwischen den sonstigen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie einem steuerlichen Verlustvortrag zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht.
4 Sonstige Angaben: Organe der Gesellschaft
4.1 Vorstand
Alex Brinkmann
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge, wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht.
4.2 Aufsichtsrat
Andreas Bartsch (Vorsitzender)
Rechtsanwalt und Steuerberater
Günther P. Skrzypek (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Mitglied des Verwaltungsrats der Augur Capital Advisors S.A., Luxemburg
Sebastian Dittrich
Investment Director der Augur Capital AG
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im laufenden Geschäftsjahr TEUR 64 netto (Vorjahr TEUR 60). Es handelt sich um fixe Vergütungen.
5 Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Im Geschäftsjahr 2019 wurden cash.life keine Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG übermittelt.
6 Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft war bereits in 2013 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 267 Abs.4 HGB traten die Rechtsfolgen erstmalig in 2014 ein und bestehen auch bis 2019 fort.
Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde demnach nicht erstellt.
7 Honorare für den Abschlussprüfer
Im laufenden Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB als Aufwand folgende Honorare erfasst:
Abschlussprüfung | 63 TEUR |
Steuerberatungsleistungen | 52 TEUR |
Gesamt | 115 TEUR |
8 Anteilsbesitz
cash.life besitzt Anteile an folgenden Unternehmen (Anhangsangabe nach § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB):
Name | Sitz | Anteil in % | Eigenkapital | Jahresergebnis |
CORDELIA Verwaltungsgesellschaft mbH | Pullach/Deutschland | 10 | 25 TEUR | 0 TEUR (2018) |
EGERIA VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH | Pullach/Deutschland | 10 | 25 TEUR | 0 TEUR (2018) |
9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen :
Verbindlichkeiten aus Mietverträgen | 66 TEUR |
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen | 72 TEUR |
Gesamt | 138 TEUR |
10 Erklärung gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Bei unserer Gesellschaft haben in Beziehung zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen keine berichtspflichtigen Vorgänge vorgelegen.
Berlin, den 20.05.2020
Alex Brinkmann
Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die cash.life AG, Pullach
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der cash.life AG, Pullach – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 25. Mai 2020
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hellwig | Reinhardt |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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