Diese Frage sei dann bitte auch hier einmal erlaubt, denn der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt mittlerweile über 260 Millionen Euro. Ehrlich gesagt, ich würde von einem Geschäft mit Ihnen dann sicherlich Abstand nehmen.
cash.life AGPullachJahresabschluss zum 31. Dezember 2018Bilanz zum 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 20181 Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der cash.life AG (nachfolgend „cash.life“, Sitz der Gesellschaft Pullach, HRB 126120, Registergericht München, Verwaltungssitz 10179 Berlin, Alte-Jakobstraße 85/86) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und um lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten den Betrag von EUR 800 nicht übersteigen, wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert bzw. bei einer Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist. Die Bewertung erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Der Ansatz der Forderungen aus Versicherungsverträgen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb gezahlten Prämiensparanteile sowie der dem Versicherungsvertrag gutgeschriebenen Zinsanteile. Dabei wurden die der Preisfindung beim Ankauf zugrunde gelegten Werte unter Berücksichtigung der Fortsetzungsrendite einbezogen. Ist der Zeitwert niedriger, so wird dieser angesetzt. Der Zeitwert bestimmt sich auf der Grundlage der von den Versicherungsunternehmen gemeldetem Rückkaufswert. Die Bewertung von Forderungen aus Versicherungsverträgen in Fremdwährung erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigung (soweit erforderlich). Die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung von auf fremde Währung lautenden liquiden Mitteln erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bilanzieren wir gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag und diskontiert. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. 3 Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagespiegel. Anlagespiegel zum 31. Dezember 2018
Der Zugang der kumulierten Abschreibungen betrifft die Abschreibungen des Berichtsjahres. Unter der Position Forderungen aus Versicherungsverträgen (TEUR 5.593; Vorjahr TEUR 6.504) sind sämtliche im Bestand befindlichen Lebens- und Rentenversicherungsverträge ausgewiesen. Im Berichtsjahr gab es zwei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 167). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich aus einer Forderung gegenüber der cash.life international i.L. (nachfolgend „cash.life international“) und betragen TEUR 44 (Vorjahr TEUR 38). Sie ergeben sich aus Intercompanyverrechnungen. Die Forderung ist werthaltig, da bei der cash.life international Guthaben bei Kreditinstituten in etwa gleicher Höhe aktiviert sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 5.952 (Vorjahr TEUR 5.544) enthalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus anrechenbaren Steuern inkl. Zinsen gemäß § 233a AO in Höhe von TEUR 5.706 (Vorjahr TEUR 5.342), eine Forderung gegenüber dem Finanzamt aus der Verrechnung einer Erstattung von Finanzgerichtskosten in Höhe von TEUR 90 sowie einer Forderung aus Gewerbesteuer für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr TEUR 32). Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten bestehen zum Stichtag in Höhe von TEUR 6.728 (Vorjahr TEUR 2.232). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 75 (Vorjahr TEUR 91) umfasst im Wesentlichen die Abgrenzung vorausbezahlter Lebens- und Rentenversicherungsprämien für 2019. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.579.900 und ist in 8.579.900 Stückstammaktien, die auf den Inhaber lauten, eingeteilt. Das genehmigte Kapital ist zum 16.08.2014 ausgelaufen. Der Bilanzverlust 2018 ermittelt sich wie folgt:
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 263.638.280,95. Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 281.653 (Vorjahr TEUR 274.603) betreffen die geschätzten Steuerrisiken für Vorjahre und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer 2014 wurden aufgrund von Korrekturen der maßgeblichen Steuererklärungen für den Zeitraum notwendig. Gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB wurde die Steuerrückstellung aus Umsatzsteuerverfahren abgezinst. Dabei wurde die Nettomethode angewandt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und hat Rechtsmittel gegen die entsprechenden Steuerbescheide eingelegt. Die Fortführung der Gesellschaft ist nach Auffassung des Vorstands auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da ein Rangrücktritt mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Darüber hinaus gewährte die Finanzverwaltung am 16. September 2014 die Aussetzung der Vollziehung für den Zeitraum, da die in Frage stehenden Steuerbescheide angefochten werden. Die Aussetzung der Vollziehung wurde am 25.01.2018 von der Finanzverwaltung verlängert. Die Gesellschaft geht daher gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig. Die Erhöhung der Steuerrückstellung gegenüber 2017 in Höhe von TEUR 7.050 ergibt sich aus der Anwendung der Abzinsungsvorschrift nach § 253 Abs. 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 361 (Vorjahr 715) umfassen Rückstellungen für sonstige Beratungskosten (TEUR 250), Rückstellungen für Personalaufwendungen (TEUR 62) und Aufwand für Aufsichtsrat und Hauptversammlung (TEUR 49). Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung betragen TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 892). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 9) betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern. Zum 31.12.2018 bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Erlöse aus Policenverwaltung betragen TEUR 511 (Vorjahr TEUR 614) und betreffen das Servicing für an Investoren veräußerte Policen. Der Posten Wertsteigerungen Versicherungsverträge von TEUR 400 (Vorjahr TEUR 435) ergibt sich aus der Rendite des Handelsbestandes. Die Bewertung der Handelsbestands basiert auf den jährlich durch die Versicherungsunternehmen bestätigten Rückkaufswerten, welche zum Bewertungsstichtag mit einer Durchschnittsrendite von 3,60 % (Vorjahr 4,00 %) auf- bzw. abgezinst werden. Die Provisionserlöse in Höhe von TEUR 148 (Vorjahr TEUR 249) betreffen im Wesentlichen Provisionen aus der Vermittlung von Kapitallebensversicherungen sowie, in geringem Umfang, von Policendarlehen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen TEUR 77 (Vorjahr TEUR 3). Die laufenden Prämienzahlungen für den Handelsbestand betrugen TEUR 121 (Vorjahr TEUR 131). Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (Anhangsangabe gemäß § 285 Nr. 7 HGB) hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert:
Der Rückgang der Personalaufwendungen auf TEUR 630 (Vorjahr TEUR 678) ist maßgeblich auf die Veränderung im Vorstand zurückzuführen. Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 1.071; Vorjahr TEUR 2.346) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten, Gerichtskosten, Vertriebsaufwendungen, Werbung und Public Relations, Versicherungen, Bürokosten einschließlich EDV-Dienstleistungen sowie Aufwendungen für Geschäftsräume. Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzvermögens von TEUR 297 (Vorjahr TEUR 321) betreffen den Zinsertrag aus der Darlehensgewährung an verbundene Unternehmen. Zinsen und ähnliche Erträge von TEUR 254 (Vorjahr TEUR 246) bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Steuerforderungen gemäß § 233a AO in Höhe von TEUR 253 (Vorjahr TEUR 244). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen TEUR 7.055 (Vorjahr TEUR 9.559) und resultieren maßgeblich aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Steuerrückstellungen. Von dem Wahlrecht gemäß § 274, Absatz 1 S. 2 HGB, eine aktive latente Steuerentlastung aus den temporären Differenzen zwischen den sonstigen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie einem steuerlichen Verlustvortrag zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht. 4 Bestandsgefährdung und Fortführung der Gesellschaft Die Fortbestehens-Prämisse für die cash.life AG ist trotz Überschuldung gesichert, weil die gewährte Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt und der Rangrücktritt bis zur rechtskräftigen Klärung des Verfahrens dazu führen, dass gegenwärtig über ausreichend Liquidität verfügt werden kann. Somit besteht derzeit keine Insolvenzantragspflicht. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die aus der Betriebsprüfung nach Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens resultierenden Risiken den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. 5 Sonstige Angaben: Organe der Gesellschaft 5.1 Vorstand Alex Brinkmann Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge, wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.2 Aufsichtsrat Andreas Bartsch (Vorsitzender) Günther P. Skrzypek (Stellvertreter des Vorsitzenden) Sebastian Dittrich Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im laufenden Geschäftsjahr TEUR 60 netto (Vorjahr TEUR 72). Es handelt sich um fixe Vergütungen. 6 Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Im Geschäftsjahr 2018 wurden cash.life keine Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG übermittelt. 7 Größenabhängige Erleichterungen Die Gesellschaft war bereits in 2013 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Gemäß § 267 Abs.4 HGB traten die Rechtsfolgen erstmalig in 2014 ein und bestehen auch bis 2018 fort. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde demnach nicht erstellt. 8 Honorare für den Abschlussprüfer Im laufenden Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB als Aufwand folgende Honorare erfasst:
9 Anteilsbesitz
10 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen :
11 Erklärung gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung.
Berlin, den 09.05.2019 Alex Brinkmann, Vorstand Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 4. Juni 2019 festgestellt. |
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