Die Fortbestehens-Prämisse für die cash.life AG ist trotz Überschuldung gesichert, weil die gewährte Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt und der Rangrücktritt bis zur rechtskräftigen Klärung des Verfahrens dazu führen, dass gegenwärtig über ausreichend Liquidität verfügt werden kann. Somit besteht derzeit keine Insolvenzantragspflicht. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die aus der Betriebsprüfung nach Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens resultierenden Risiken den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.Zitat aus der Bilanz EndeKeine guten Aussichten für das Unternehmen.
cash.life AG
Pullach
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
EUR | TEUR | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
entgeltlich erworbene EDV-Software | 4.966,00 | 9 |
II. Sachanlagen | ||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16.580,00 | 21 |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2,00 | 0 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.181.750,00 | 4.861 |
3. Beteiligungen | 5.000,00 | 4 |
5.208.298,00 | 4.895 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Versicherungsverträgen | 6.504.020,56 | 6.842 |
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 166.747,44 | 0 |
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 38.220,87 | 60 |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 5.544.250,86 | 5.483 |
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.232.123,74 | 3.537 |
14.485.363,47 | 15.922 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 91.152,09 | 105 |
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 256.439.846,94 | 245.582 |
276.224.660,50 | 266.504 |
PASSIVA | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
EUR | TEUR | |
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 8.579.900,00 | 8.580 |
II. Kapitalrücklage | 15.019.317,02 | 15.019 |
III. Gewinnrücklagen | ||
Gesetzliche Rücklage | 780.000,00 | 780 |
IV. Bilanzverlust /-gewinn | -280.819.063,96 | -269.961 |
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 256.439.846,94 | 245.582 |
0,00 | 0 | |
B. Rückstellungen | ||
1. Steuerrückstellungen | 274.602.779,91 | 265.233 |
2. Sonstige Rückstellungen | 714.980,00 | 1.052 |
275.317.759,91 | 266.285 | |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 892.047,05 | 210 |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 14.853,54 | 9 |
906.900,59 | 219 | |
276.224.660,50 | 266.504 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
1 Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der cash.life AG (nachfolgend „cash.life“, Sitz der Gesellschaft Pullach, HRB 126120, Registergericht München, Verwaltungssitz 10179 Berlin, Alte-Jakobstraße 85/86) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und um lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten den Betrag von EUR 410 nicht übersteigen, wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert bzw. bei einer Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist. Die Bewertung erfolgt nach dem Ertragswertverfahren.
Der Ansatz der Forderungen aus Versicherungsverträgen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb gezahlten Prämiensparanteile sowie der dem Versicherungsvertrag gutgeschriebenen Zinsanteile. Dabei wurden die der Preisfindung beim Ankauf zugrunde gelegten Werte unter Berücksichtigung der Fortsetzungsrendite einbezogen. Ist der Zeitwert niedriger, so wird dieser angesetzt. Der Zeitwert bestimmt sich auf der Grundlage der von den Versicherungsunternehmen gemeldetem Rückkaufswert. Die Bewertung von Forderungen aus Versicherungsverträgen in Fremdwährung erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigung (soweit erforderlich). Die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Bewertung von auf fremde Währung lautenden liquiden Mitteln erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bilanzieren wir gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag und diskontiert.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
3 Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagespiegel.
Anlagespiegel zum 31. Dezember 2017
In TEUR | Immaterielle Ver- mögensgegenstände | Sachanlagen | Finanzanlagen | Gesamt | ||
entgeltlich erworbene EDV- Software |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung |
Anteile an verbundenen Unter- nehmen |
Ausleihungen an verbun- dene Unternehmen |
Beteili- gungen |
||
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
Stand 01.01.2017 | 1.126 | 128 | 0 | 4.861 | 4 | 6.119 |
Zugang | 0 | 5 | 0 | 321 | 1 | 327 |
Abgang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand 31.12.2017 | 1.126 | 133 | 0 | 5.182 | 5 | 6.446 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||||
Stand 01.01.2017 | 1.117 | 107 | 0 | 0 | 0 | 1.224 |
Zugang | 4 | 9 | 0 | 0 | 0 | 13 |
Zuschreibung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abgang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Stand 31.12.2017 | 1.121 | 116 | 0 | 0 | 0 | 1.237 |
Buchwert | ||||||
Stand 31.12.2016 | 9 | 21 | 0 | 4.861 | 4 | 4.895 |
Stand 31.12.2017 | 5 | 17 | 0 | 5.182 | 5 | 5.209 |
Der Zugang der kumulierten Abschreibungen betrifft die Abschreibungen des Berichtsjahres.
Unter der Position Forderungen aus Versicherungsverträgen (TEUR 6.504; Vorjahr TEUR 6.842) sind sämtliche im Bestand befindlichen Lebens- und Rentenversicherungsverträge ausgewiesen.
Im Berichtsjahr gab es drei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 154 (Vorjahr TEUR 0).
Die Forderungen und Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 5.220 (Vorjahr TEUR 4.921) und setzen sich wie folgt zusammen:
In TEUR | 2017 | 2016 |
Augur Fin. Opportunity SICAV | ||
Darlehen | 5.182 | 4.861 |
cash.life international i.L. | ||
Sonstige Forderungen | 38 | 60 |
Gesamt | 5.220 | 4.921 |
Die Forderungen gegen Augur Fin. Opportunity SICAV betreffen ein von cash.life gewährtes Darlehen. Dieses Darlehen wurde in 2014 für die Dauer von einem Jahr gegen endfällige Zinsen gewährt und ist vollständig besichert. Nachdem die endfälligen Zinsen für dieses Darlehen bedient wurden, vereinbarte die Gesellschaft in 2015 mit dem Kreditnehmer anstelle der Rückzahlung eine einjährige Verlängerung und Ausweitung des Darlehens auf TEUR 4.500. Dieses Darlehen wurde durch eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis spätestens Oktober 2017 verlängert. Ende 2017 wurde das Darlehen erneut verlängert und soll spätestens zum Ende 2018 zurückgezahlt werden.
Die Forderungen gegen die cash.life international Vertriebsgesellschaft mbH i.L. (nachfolgend „cash.life international“) betreffen vereinnahmte Provisionserlöse der cash.life. Die Forderung ist werthaltig, da bei der cash.life international Guthaben bei Kreditinstituten in etwa gleicher Höhe aktiviert sind.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 5.544 (Vorjahr TEUR 5.482) enthalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus anrechenbaren Steuern inkl. Zinsen gemäß § 233a AO in Höhe von TEUR 5.342 (Vorjahr TEUR 5.256), eine Forderung gegenüber dem Finanzamt aus der Verrechnung einer Erstattung von Finanzgerichtskosten in Höhe von TEUR 90 sowie einer Forderung aus Gewerbesteuer für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 23). Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten bestehen zum Stichtag in Höhe von TEUR 2.232 (Vorjahr TEUR 3.537).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 91 (Vorjahr TEUR 105) umfasst im Wesentlichen die Abgrenzung vorausbezahlter Lebens- und Rentenversicherungsprämien für 2018.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.579.900 und ist in 8.579.900 Stückstammaktien, die auf den Inhaber lauten, eingeteilt.
Das genehmigte Kapital ist zum 16.08.2014 ausgelaufen.
Der Bilanzverlust 2017 ermittelt sich wie folgt:
Verlustvortrag 2016 | EUR -269.961.142,98 |
Jahresfehlbetrag 2017 | EUR -10.857.920,98 |
Bilanzverlust 2017 | EUR -280.819.063,96 |
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 256.439.846,94.
Die Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 274.603 (Vorjahr TEUR 265.233) betrifft die geschätzten Steuerrisiken für Vorjahre und setzt sich wie folgt zusammen:
In TEUR | 2017 | 2016 |
Rückstellung aus Umsatzsteuerverfahren | 273.950 | 264.400 |
Gewerbesteuerrückstellung 2014 | 179 | 359 |
Körperschaftsteuerrückstellung | 474 | 474 |
Gesamt | 274.603 | 265.233 |
Die Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer 2014 wurden aufgrund von Korrekturen der maßgeblichen Steuererklärungen für den Zeitraum notwendig.
Gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB wurde die Steuerrückstellung aus Umsatzsteuerverfahren abgezinst. Dabei wurde die Nettomethode angewandt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und hat Rechtsmittel gegen die entsprechenden Steuerbescheide eingelegt. Die Fortführung der Gesellschaft ist nach Auffassung des Vorstands auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da ein Rangrücktritt mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Darüber hinaus gewährte die Finanzverwaltung am 16. September 2014 die Aussetzung der Vollziehung für den Zeitraum, da die in Frage stehenden Steuerbescheide angefochten werden. Die Aussetzung der Vollziehung wurde am 25.01.2018 von der Finanzverwaltung verlängert.
Die Gesellschaft geht daher gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.
Die Erhöhung der Steuerrückstellung gegenüber 2016 in Höhe von TEUR 9.550 ergibt sich aus der Anwendung der Abzinsungsvorschrift nach § 253 Abs. 2 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 715 (Vorjahr 1.052) umfassen Rückstellungen für das Kostenrisiko in einem finanzgerichtlichen Verfahren aus dem Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung (TEUR 280), Rückstellungen für sonstige Beratungskosten (TEUR 270), Rückstellungen für Personalaufwendungen (TEUR 86) und Aufwand für Aufsichtsrat und Hauptversammlung (TEUR 79).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung betragen TEUR 892 (Vorjahr: TEUR 210). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und bestehen maßgeblich aus den zum 31.12.2018 noch zu zahlenden Gerichtskosten für das Revisionsverfahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 9) betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern.
Die Erlöse aus Policenverwaltung betragen TEUR 614 (Vorjahr TEUR 722) und betreffen das Servicing für an Investoren veräußerte Policen.
Der Posten Wertsteigerungen Versicherungsverträge von TEUR 435 (Vorjahr TEUR 717) ergibt sich aus der Rendite des Handelsbestandes. Die bei der Bewertung zugrunde gelegte Durchschnittsrendite von 4,00 % (Vorjahr 4,25 %) hat wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung. Maklerprovisionen werden im Rahmen der Bewertung der Forderungen aus Versicherungsverträgen nicht als Anschaffungsnebenkosten behandelt.
Die Provisionserlöse in Höhe von TEUR 249 (Vorjahr TEUR 155) betreffen im Wesentlichen verstärkt Provisionen aus der Vermittlung von Kapitallebensversicherungen sowie, in sinkendem Umfang, von Policendarlehen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen TEUR 3 (Vorjahr TEUR 247).
Die laufenden Prämienzahlungen für den Handelsbestand betrugen TEUR 131 (Vorjahr TEUR 170).
Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (Anhangsangabe gemäß § 285 Nr. 7 HGB) hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt verändert:
Zahl durchschnittlich beschäftigter Arbeitnehmer | 2017 | 2016 | Veränderung |
Angestellte | 7 | 5 | +2 |
Gesamt | 7 | 5 | +2 |
Die Veränderung der Zahl der Angestellten sowie die Erhöhung der Personalaufwendungen auf TEUR 678 (Vorjahr TEUR 617) resultiert aus der Entscheidung, das Rechnungswesen und die Buchhaltung durch eigene Mitarbeiter durchführen zu lassen. Der erhöhte Personalaufwand wird durch einen deutlich sinkenden externen Dienstleistungsaufwand für diesen Bereich mehr als kompensiert. Darüber hinaus werden durch die interne Aufstellung ein noch effizienterer Austausch mit den operativen Mitarbeitern sowie die Schaffung einer nachhaltigen Struktur für diesen Bereich angestrebt.
Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 2.346; Vorjahr TEUR 1.678) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten, Gerichtskosten, Vertriebsaufwendungen, Werbung und Public Relations, Versicherungen, Bürokosten einschließlich EDV-Dienstleistungen sowie Aufwendungen für Geschäftsräume. Der deutliche Anstieg ist vor allem auf die erhöhten Beratungskosten aufgrund der anhängenden Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen.
Aufgrund einer erfolgten Ausweisänderung im Geschäftsjahr werden Teile der sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens ausgewiesen, weshalb der Vorjahresbetrag entsprechend angepasst wurde. Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzvermögens von TEUR 321 (Vorjahr TEUR 299) betreffen den Zinsertrag aus der Darlehensgewährung an verbundene Unternehmen. Zinsen und ähnlichen Erträge von TEUR 246 (Vorjahr TEUR 2.576) betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Steuerforderungen gemäß § 233a AO in Höhe von TEUR 244 (Vorjahr TEUR 537).
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen TEUR 9.559 (Vorjahr TEUR 18.429) und resultieren maßgeblich aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 9.550.
Von dem Wahlrecht gemäß § 274, Absatz 1 S. 2 HGB, eine aktive latente Steuerentlastung aus den temporären Differenzen zwischen den sonstigen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie einem steuerlichen Verlustvortrag zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht.
4 Bestandsgefährdung und Fortführung der Gesellschaft
Die Fortbestehens-Prämisse für die cash.life AG ist trotz Überschuldung gesichert, weil die gewährte Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt und der Rangrücktritt bis zur rechtskräftigen Klärung des Verfahrens dazu führen, dass gegenwärtig über ausreichend Liquidität verfügt werden kann. Somit besteht derzeit keine Insolvenzantragspflicht. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die aus der Betriebsprüfung nach Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens resultierenden Risiken den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.
5 Sonstige Angaben: Organe der Gesellschaft
5.1 Vorstand
Jens Grüneklee – Vorsitzender des Vorstands bis 31.05.2017
Alex Brinkmann – Vorstand ab 1.1.2017, ab 1.6.2017 Alleinvorstand
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge, wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht.
5.2 Aufsichtsrat
Andreas Bartsch (Vorsitzender) – seit dem 13.09.2017 Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Günther P. Skrzypek (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Mitglied des Verwaltungsrats der Augur Capital Advisors S.A., Luxemburg
Sebastian Dittrich – seit dem 3.1.2017 Investment Director der Augur Capital AG
Christina Ostertag – bis 25.08.2017
damalige Leiterin Recht und Risikomanagement der Augur Capital AG
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im laufenden Geschäftsjahr TEUR 72 netto (Vorjahr TEUR 53). Es handelt sich um fixe Vergütungen.
6 Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Im Geschäftsjahr 2016 wurden cash.life keine Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG übermittelt.
7 Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft war bereits in 2013 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 267 Abs.4 HGB traten die Rechtsfolgen erstmalig in 2014 ein und bestehen auch bis 2017 fort.
Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde demnach nicht erstellt.
8 Honorare für den Abschlussprüfer
Im laufenden Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB als Aufwand folgende Honorare erfasst:
Abschlussprüfung | 57 TEUR |
Steuerberatungsleistungen | 28 TEUR |
Gesamt | 85 TEUR |
9 Anteilsbesitz
cash.life besitzt Anteile an folgenden Unternehmen (Anhangsangabe nach § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB):
Name | Sitz | Anteil % | Eigenkapital | Jahresergebnis 2016 |
cash.life international Vertriebsgesellschaft mbH i.L. | Wien/Österreich | 100 | 83 TEUR | 12 TEUR |
10 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen :
Verbindlichkeiten aus Mietverträgen | 104 TEUR |
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen | 88 TEUR |
Gesamt | 192 TEUR |
11 Erklärung gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft und die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.
Berlin, den 11.05.2018
Alex Brinkmann, Vorstand
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