Startseite Allgemeines Cash.Medien AG Hamburg- Das mit dem Aufsichtsrat sieht dann bei der Cash Medien AG schon ganz anders aus!
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Cash.Medien AG Hamburg- Das mit dem Aufsichtsrat sieht dann bei der Cash Medien AG schon ganz anders aus!

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Cash.Medien AG Hamburg

Wertpapierkenn-Nr. 525190, ISIN DE 0005251904
Amtsgericht Hamburg, HRB 72407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Cash.Medien AG ein, die am Montag, 19. Juni 2017, um 11.00 Uhr im Restaurant Cardoza’s im Theater „Neue Flora“ in der Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, stattfinden wird.
Tagesordnung:

(1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für die Cash.Medien AG für das Geschäftsjahr 2016; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts der Cash.Medien AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Diese Unterlagen können im Internet unter

www.cash-medienag.de

als Bestandteil des Geschäftsberichts und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

(2)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

(3)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung beschließen zu lassen.

(4)

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FinPro Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Cash.Medien AG für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

(5)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016

Nach § 13 der Satzung hat die Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats zu entscheiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 7.500,00 pro Mitglied zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu beschließen; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte Vergütung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 6.327.605,00, eingeteilt in 2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung entsprechend 2.531.042 Stimmrechte.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Cash.Medien AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei nachfolgend genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis

Montag, 12. Juni 2017, 24:00 Uhr

zugehen:

Cash.Medien AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main

Telefax: +049 (0)69/12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung (Record Date/Nachweisstichtag), d. h. auf

Montag, 29. Mai 2017, 0:00 Uhr,

beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung enthalten. Die Vollmacht- und Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft auch unter der unten angegebenen Postanschrift angefordert oder unter

www.cash-medienag.de

heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.

Aktionäre können für die Vollmachterteilung das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Donnerstag, 15. Juni 2017, 15:00 Uhr, per E-Mail an die Gesellschaft (hv2017@cash-medienag.de) übermitteln.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis nach dem Gesetz nicht. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachterteilung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der Cash.Medien AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich unter Verwendung des hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung mit der Eintrittskarte übersandten Formulars oder eines von der Gesellschaft vorher übersandten bzw. unter www.cash-medienag.de heruntergeladenen und ausgedruckten Formulars erteilt werden.

Zur schriftlichen Bevollmächtigung ist ebenfalls eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung erforderlich. Schriftlich erteilte Vollmachten und Weisungen sind möglichst bis zum Freitag, 16. Juni 2017, 15:00 Uhr, an die unten angegebene Adressen der Gesellschaft zu übersenden, um bei der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg

oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-259
oder per E-Mail: hv2017@cash-medienag.de

Unterlagen für die Aktionäre

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Cash.Medien AG, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Der festgestellte Jahresabschluss und der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, der zusammengefasste Lagebericht für die Cash.Medien AG und den Konzern nebst Bericht des Aufsichtsrats.

Der Inhalt der Einberufung; die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung.

Vorstehende Unterlagen sind ferner im Internet unter

www.cash-medienag.de

zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Veröffentlichung im Internet

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.cash-medienag.de

zur Verfügung.

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg

oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-259
oder per E-Mail: hv2017@cash-medienag.de

 

Hamburg, im April 2017

Cash.Medien AG

Der Vorstand

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