unternehmerischer Tätigkeit, im übertragenen Sinne, drei europäische Finanzaufsichts-behörden warnen, und das Geld, was Benjamin Kühn mit seinem Unternehmen ADCADA eingesammelt hat, hätte er gar nicht einsammeln dürfen.
Nun kann es ja sein, das einem heute „alles egal ist, wenn der Kunde möglicherweise einen Anzeigenauftrag macht oder ähnliche kostenpflichitge Dinge vereinbart“, aber mal ganz ehrlich, ich kann doch nicht für jeden Werbung auf einem seriösen Portal machen, wenn sein unternehmerisches Handeln dann nicht nur zur Kritik Anlass gibt, sondern einfach aufsichtsrechtlich verboten wurde. Habt Ihr das bei der Recherche nicht bemerkt, meine Damen und Herren von dem von mir so geschätzten Internetportal cash-online.de?
Hier sollte dann schnellstmöglich mal eine Nachrecherche gemacht werden, das wäre meine kollegiale Empfehlung. Nochmals, das in dem Artikel benannte Produkt wurde von Anlegern bezahlt über eine Inhaberschuldverschreibung, die Herr Kühn gar nicht hätte herausgeben dürfen laut Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, der BaFin und der FMA Österreich. Ihm dann für solche Verstöße noch eine Bühne zu geben, ob das journalistisch klug war und ist, weiß ich nicht.
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