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Cashcloud AG beschäftigt Rechtsanwälte

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Das „manager magazin“ beschäftigt sich erneut in einem ausführlichen Artikel mit dem offensichtlich in massiven Schwierigkeiten steckenden Fintech-Unternehmen CashCloud AG. Wie Redakteur Christoph Rottwilm darlegt, habe der schillernde PR-Berater Moritz Hunzinger das operative Geschäft des Unternehmens an ein Investorenkonglomerat verkauft. Damit einhergegangen ist eine Umbenennung der Aktiengesellschaft: Das Unternehmen hört nun auf den Namen InFin Innovative Finance AG, so eine ad-hoc-Meldung. Hunzinger, über dessen hilfsbereite Arme beispielhaft der vormalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping gestolpert war, hatte diesen Schritt bereits am 13. Juli angekündigt und auch diese Meldung wie stets in euphorische Worte gekleidet („International ausgezeichnete Lösungen, Innovative Standards, weltweites Marktpotenzial“).

In einer gewissen Dissonanz zu der professionell positiven Präsentation der Außendarstellung stehe nun die Analyse gut informierter Unternehmenskreise gegenüber dem „manager magazin“, die die äußerst prekäre Lage des Unternehmens schildern. Bereits Mitte April, so gibt das Wirtschaftsblatt die Äußerungen wieder, habe die Firma kurz vor der Insolvenz gestanden. Und spätestens im Juni habe im Unternehmen selbst das böse Wort von möglicher Insolvenzverschleppung die Runde gemacht. Fraglich steht jedenfalls, ob die Marktteilnehmer respektive Investoren hier den Publizitätspflichten entsprechend stets unverzüglich, richtig und umfassend informiert wurden.

Wie wir bereits berichteten, hatte sich ebenfalls im Mai die BaFin für das Thema CashCloud AG interessiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte hier vor Kaufempfehlungen durch Börsenbriefe und per E-Mail-Versand gewarnt. Deren Warnung vor in diesem Zusammenhang unrichtigen oder irreführenden Angaben und dem möglicherweise pflichtwidrigen Verschweigen bestehender Interessenskonflikte hatte die Handelsaussetzung der CashCloud-Aktien zur Folge. Dies wiederum habe durch die damit gescheiterte weitere Finanzierung dazu geführt, dass das Unternehmen kurz vor der Pleite stand.

Die BaFin hatte sich in ihrer Warnmeldung nicht genauer zu den angesprochenen möglichen Interessenskonflikten geäußert – und der (im Übrigen bereits vorbestrafte) CEO Prof. Moritz Hunzinger hatte diese umgehend öffentlich dementiert. Das „manager magazin“ weist nun auf den interessanten Zufall hin, dass Hunzingers Zwillingsbruder Max als Geschäftsführender Gesellschafter genau den gleichen Unternehmenssitz mit seiner MIT (Event- und Incentive-Management GmbH) in Frankfurt hat wie eine Geschäftsstelle der lettischen Ultimo Media LP, die wiederum verantwortlich zeichnet für das „Bullenblatt“ – welches seinerseits durch besonders prominente Werbung für die CashCloud-Aktien aufgefallen war.

Allein, weder Max noch Moritz wollen von irgendeiner Verbindung wissen, gänzlich unbekannt gar sei die Ultimo Media, so das „manager magazin“. Auch eine mögliche Insolvenz sei kein Thema, so CEO Hunzinger. Kapitalbedarf ja, gespart werden müsse mit harter Hand, allerdings lasse sich das Unternehmen noch nicht einmal anwaltlich im Hinblick auf eine Pleite beraten. Schließlich, so die ad hoc-Meldung, bringe die neue Investorengruppe „the necessary capital for the planned expansion“.

Bitter allerdings könnte das ganze Abenteuer für die investierten Aktionäre ausgehen: das „manager magazin“ zitiert hier einen der vielen Kleinanleger und spricht von einer Aushöhlung der Firma. Die Anteilseigner seien künftig an einer Unternehmung ohne Geschäftstätigkeit beteiligt, sie drohten leer auszugehen. Im Übrigen sind zwei weitere Namen in die Gemengelage eingewoben: Steffen Korbach sowie CashCloud-Gründer Sven Donhuysen. Illustre Namen auch hier, leider aber in Verbindung mit grell schrillenden Alarmglocken: Canada Gold Trust Fonds oder Euro Grundinvest AG wären hier zwei prägnante Stichworte, mit denen der sprichwörtliche Kleinanleger nicht mehr viel Gutes verbinden dürfte.

Adwus Rechtsanwälte in Kooperation mit Prof. Dr. jur. habil. Jürgen Rath wurden im Jahre 2003 als Kanzlei Wittmann & Schmitt Rechtsanwälte gegründet und im Rahmen der Expansion im Jahre 2015 in Adwus Rechtsanwälte umfirmiert.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der seit 2003 bestehenden Kanzlei liegen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Bank- und Kapitalmarktrechts. Adwus Rechtsanwälte führen auf diesen Gebieten ständig mehrere hundert Verfahren. Hierbei vertritt die Kanzlei sowohl Anleger als auch Emittenten von Kapitalanlagen. Aufgrund der umfangreichen und langjährigen Erfahrung auf diesen Tätigkeitsfeldern verfügen Adwus Rechtsanwälte über qualifizierte Sachkenntnisse und aber auch die technischen Ressourcen, sogenannte Massen- oder Sammelverfahren zu führen. Weitergehende Informationen zu allen aktuellen Fällen finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter „Rechtsgebiete“ – „Bank- und Kapitalmarktrecht“.

Quelle:Adwus Rechtsanwälte

 

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