CASHeMOTION AG Rees
Ergänzung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Aufgrund der Verlangen dreier Aktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG laden wir hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 22. August 2018, 09:00 Uhr
im Raum Xanten im Hotel Rheinpark Rees, vor dem Rheintor 15, 46459 Rees
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
CASHeMOTION AG, Rees ein.
Tagesordnung
Aufgrund der Verlangen dreier Aktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG wird die außerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung einberufen:
1. |
Beschlussfassung über die Abwahl des Abschlussprüfers Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, soll zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 nicht mehr bestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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2. |
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Februar 2018 wählte die Herren Schiller, Cengiz und Saher zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft. Herr Schiller und Herr Cengiz haben ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Schreiben vom 13.03.2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Daher sind derzeit zwei Plätze im Aufsichtsrat vakant. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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3. |
Beauftragung Untersuchung über die Pflichtverletzungen des vermeintlichen Aufsichtsrates von 2015, 2016, 2017 und bis zum 22.1.2018 Mit Urteil 3-05 O14/18 vom 22.01.2018 war vom Oberlandesgericht in Frankfurt der Aufsichtsrat seiner Tätigkeit enthoben worden. Im Detail soll die gesamte Tätigkeit auf Pflichtverletzungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder geprüft werden. Insbesondere sind die Aspekte der Interessenskonflikte zwischen den Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Egbert Kern, Dr. Bernhard Ebel, Frau Dr. Karin Ebel in teilweiser Personalunion als Aufsichtsräte, Investoren und Aktionären zu betrachten. Es soll geprüft werden, ob folgende Tatbestände vorliegen:
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4. |
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 |
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5. |
Prüfung und Entgegennahme der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG |
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6. |
Berichterstattung Vorstand und Aussprache der Aktionäre
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7. |
Vertrauensentzug gegen die amtierenden Vorstandsmitglieder |
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8. |
Auskunft des Aufsichtsrats über die Erfüllung seiner Überwachungspflichten gegenüber Vorstand und Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder |
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9. |
Beauftragung der Untersuchung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder in den Jahren 2015 bis 2018 |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, welche nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen
Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
info@cashemotion.de
CASHeMOTION AG
Empeler Str. 122
46459 Rees
Rees, im Juli 2018
CASHeMOTION AG
Der Vorstand
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