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CASHeMOTION AG-Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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CASHeMOTION AG Rees

Ergänzung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Aufgrund der Verlangen dreier Aktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG laden wir hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 22. August 2018, 09:00 Uhr
im Raum Xanten im Hotel Rheinpark Rees, vor dem Rheintor 15, 46459 Rees

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
CASHeMOTION AG, Rees ein.

Tagesordnung

Aufgrund der Verlangen dreier Aktionäre gemäß § 122 Abs. 1 AktG wird die außerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung einberufen:

1.

Beschlussfassung über die Abwahl des Abschlussprüfers

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, soll zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 nicht mehr bestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, wird nicht zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.

2.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Februar 2018 wählte die Herren Schiller, Cengiz und Saher zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft. Herr Schiller und Herr Cengiz haben ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Schreiben vom 13.03.2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Daher sind derzeit zwei Plätze im Aufsichtsrat vakant.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

3.

Beauftragung Untersuchung über die Pflichtverletzungen des vermeintlichen Aufsichtsrates von 2015, 2016, 2017 und bis zum 22.1.2018

Mit Urteil 3-05 O14/18 vom 22.01.2018 war vom Oberlandesgericht in Frankfurt der Aufsichtsrat seiner Tätigkeit enthoben worden.

Im Detail soll die gesamte Tätigkeit auf Pflichtverletzungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder geprüft werden. Insbesondere sind die Aspekte der Interessenskonflikte zwischen den Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Egbert Kern, Dr. Bernhard Ebel, Frau Dr. Karin Ebel in teilweiser Personalunion als Aufsichtsräte, Investoren und Aktionären zu betrachten.

Es soll geprüft werden, ob folgende Tatbestände vorliegen:

a)

Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die ehemaligen vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieder

b)

Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieder

c)

Verbot des Aufsichtsrates zur Investorenakquise für das Unternehmen

d)

Intervention und Einmischungen in die Geschäftsleitung

e)

Weitergabe interner sensibler Unternehmensinformationen an unternehmensfremde Dritte und Prozessgegner des Unternehmens.

4.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2016 und 2017

5.

Prüfung und Entgegennahme der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

6.

Berichterstattung Vorstand und Aussprache der Aktionäre

a)

Stand des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

b)

geschäftliche Entwicklung einschließlich aktuelles Ergebnis und Forcast für das laufende Geschäftsjahr 2018

c)

aktuelle Liquiditätssituation

d)

Übersicht zu den der Gesellschaft gewährten Darlehen > EUR 25.000 (Kündigung, Stand Rückzahlung, Stand Zinsen)

e)

Möglichkeiten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs

f)

Zusammensetzung des Vorstands/Stand der ausstehenden Anmeldungen anmeldepflichtiger Vorgänge zum Handelsregister und Stand der zum Handelsregister und Stand der zum Handelsregister einzureichenden Dokumente

g)

Vorlage Niederschrift der Hauptversammlung vom 16.02.2018

h)

Ermittlungsverfahren gegen Vorstandsmitglieder

7.

Vertrauensentzug gegen die amtierenden Vorstandsmitglieder

8.

Auskunft des Aufsichtsrats über die Erfüllung seiner Überwachungspflichten gegenüber Vorstand und Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder

9.

Beauftragung der Untersuchung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder in den Jahren 2015 bis 2018

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, welche nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen

Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

info@cashemotion.de
CASHeMOTION AG
Empeler Str. 122
46459 Rees

Rees, im Juli 2018

CASHeMOTION AG

Der Vorstand

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