Schreiben von Rechtsanwälten bekommen wir natürlich jeden Monat, damit haben wir gelebt zu leben, gehört zu unserem Blog dazu. Dass Kritik und Wahrheit nicht jedem gefallen mag, das ist eben nun einmal so.
Manchmal bekommen wir aber dann auch aus unserer Sicht völlig „sinnfreie Schreiben“ in unsere Redaktion, wo wir uns die Frage stellen, welche juristische und fachliche Kompetenz ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin überhaupt hat?
Genau diese Frage haben wir uns dann bei dem Schreiben von Rechtsanwältin Hartmann von der Kanzlei Caspers Mock aus Berlin in einem Telefonat gestellt. Rechtsanwältin Hartmann begehrt hier die Löschung eines Beitrages, in dem ihr Mandant mit persönlichen Daten benannt ist.
Nun halten wir Rechtsanwälte, die sich mit Strafverfahren auskennen, eigentlich für so klug, dass diese eigentlich wissen könnten, dass solche Veröffentlichungen dann auch im Bundesanzeiger stehen könnten.
Wir wissen aus der Vergangenheit um die Problematik solcher Veröffentlichungen, haben uns daher natürlich entschlossen, solche Übernahmen von Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger dann zu löschen, wenn wir Kenntnis davon bekommen, dass diese Eintragung auch im Bundesanzeiger gelöscht wurde. So haben wir das auch im Impressum unserer Internetseite vermerkt.
Nun haben wir dann einmal im Bundesanzeiger nachgeschaut und siehe da, die Eintragungen sind heute noch vorhanden. Auf dem „kleinen Dienstweg“ haben wir dann Frau Rechtsanwältin Hartmann angerufen und sind leider auf eine Rechtsanwältin getroffen, die sich möglicherweise „ertappt gefühlt“ hat, denn an ihrer Reaktion haben wir dann gemerkt, das mit dem Bundesanzeiger wusste sie dann möglicherweise eben nicht.
Anstatt sich dann auf den „Schlips getreten“ zu fühlen, sollte man doch eigentlich dankbar für den Hinweis in der Sache sein. Denn damit könnten Sie ja endlich einmal das Problem für Ihren Mandanten lösen und er bekäme für sein Geld dann auch einmal eine tolle Leistung, denn sobald Sie die Löschung im Bundesanzeiger erreicht haben, wie bereits ausgeführt, löschen wir ja auch, wenn Sie uns dies mitteilen.
So lange, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Hartmann, bleibt das dann auch bei uns so stehen. Ihnen persönlich rate ich aber dann zu einem angenehmeren Kommunikationsstil, der zu solch einer großen Kanzlei dann auch passt.
Übrigens auch heute steht das immer noch so im Bundesanzeiger Frau Rechtsanwältin Hartmann. Sie waren also auch hier mit ihrem Löschungsbegehren noch nicht erfolgreich.
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