Zumindest scheint sich der Bilanzverlust über die letzten Jahre immer mehr aufzubauen, nach dieser Bilanz. Wer aber ist Catana Capital überhaupt? Nun, auf der eigenen Seite des Unternehmens kann man dazu nachfolgendes nachlesen.
Zitat:
Die Catana Capital GmbH wurde im August 2015 von Bastian Lechner gegründet, mit dem Ziel, neue Technologien und traditionelles Asset Management zusammenzuführen. Das Frankfurter Unternehmen erhielt im Juni 2016 die BaFin-Lizenz (KWG 32) und legte im Juli 2016 den ersten Fonds auf. Zu Beginn des Jahres 2017 folgte eine Auszeichnung als bestes FinTech-Unternehmen Deutschlands.
Catana Capital hat bisher drei Finanzierungsrunden durchgeführt, die letzte war im September 2018. Wir haben bereits im Mai 2015 damit begonnen, unsere Handelsstrategien zu testen und haben ein tiefgehendes Verständnis dafür entwickelt, wie man mit alternativen Datensätzen Märkte handelt und innovative Finanzprodukte strukturiert, die ausschließlich Big Data und KI-gesteuert sind.
Zitat Ende
Prima, aber sichtbaren und messbaren Erfolg hatte man offensichtlich bisher kaum.
Catana Capital GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 20181. ALLGEMEINES Die Catana Capital GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M. („Gesellschaft“) ist eine unabhängige Asset Management Gesellschaft. Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist im Rahmen der bankenaufsichtsrechtlichen Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung. Darüberhinausgehende erteilte bankaufsichtsrechtliche Erlaubnisse (Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung) wurden im vergangenen Geschäftsjahr von der Gesellschaft nicht genutzt. 2. GRUNDLAGE DES UNTERNEHMENS In einem rein quantitativen Investmentprozess werden sehr große Datenmengen („BIG DATA“) zu den internationalen Kapitalmärkten computerbasiert („Künstliche Intelligenz“, „K.I.“) ausgewertet und daraus eine zukünftige Marktrichtung prognostiziert. Dazu werden Positionen in liquiden Aktien bzw. Derivaten auf europäische Aktien-Indices eingegangen. Im Ergebnis kann das Portfolio damit sowohl Netto-long oder- short investiert sein. Nach diesem Ansatz verwaltet die Gesellschaft seit dem 17.07.2017 Vermögensverwaltungsmandate für professionelle Kunden bei dem Online Broker Interactive Brokers. Am 14.11.2018 wurde der „Data Intelligence Fund“ („DIF“) als OGAW von der Ampega Investment GmbH aufgelegt. Mit der Anlageberatung wurde die Catana Capital beauftragt. Der Start der Beratungstätigkeit erfolgte am 14.02.2019. Daneben wurde im Geschäftsjahr eine auf „BIG DATA“ und „K.I.“ basierenden Aktien-Long-Strategie weiterentwickelt und auch teilweise in Managed Accounts beigemischt. Aktuell stehen die Verhandlungen zur Auflage eines Aktien-Indexes mit der Firma Solactive GmbH kurz vor dem Abschluss. Auf dessen Grundlage ist geplant im Jahr 2019 einen Indexfonds mit der Ampega Investment GmbH aufzulegen. 3. WIRTSCHAFTSBERICHT a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2018 war geprägt von stärkeren Schwankungen an den Aktienmärkten. Auslöser dafür waren unter anderem Sorgen vor stark steigenden Zinsen in den USA, die Furcht vor Handelskriegen sowie Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Konjunktur. Dies führte dazu, dass vor allem im 2. Halbjahr die Aktienkurse stärker unter Druck gerieten und Anleger vorsichtiger agierten. Dieses Marktumfeld bietet ein verbessertes Umfeld für Asset Manager, die aktiv Asset Allokation und Markttiming betreiben, da die Risiken von zwar kostengünstigen, jedoch deutlich volatileren ETFs für viele Anleger wieder deutlich spürbar wurden. b) Geschäftsverlauf Die Gesellschaft führte die Strategie auf Basis von Vermögensverwaltungsmandaten für professionelle Kunden fort. Daneben wurden weitere Portfolio-Managementansätze entwickelt, die allesamt auf BIG DATA und K.I. basieren. Das Produkt wird weiter vertrieben, auch wenn im Jahr 2018 keine neuen Kunden gewonnen werden konnten. Allerdings konnte der „Data Intelligence Fund“ aufgelegt werden mit der Zusage von 10 Mio. € als Seed-Money, das sukzessive bis Mitte Februar 2019 zugeflossen ist. Zum 31.12.2018 waren bei der Gesellschaft neben den beiden Geschäftsführern noch ein Mitarbeiter in Vollzeit und ein Werksstudent beschäftigt. Die laufenden Verwaltungs- und Personalkosten sowie die weiterhin geringen Einnahmen auf der Vermögensverwaltungsseite haben zu einem Geschäftsergebnis von EUR -346.875,73 geführt. c) Ertragslage Im Geschäftsjahr wurden Provisionserträge in Höhe von 595,68 € und sonstige betriebliche Erträge von 3.533,57 erzielt. Die gesamten Verwaltungsaufwendungen sanken im Geschäftsjahr 2018 auf EUR 328.405,75 (Vorjahr: EUR 408.362,82), wobei EUR 126.084,41 auf Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben und EUR 202.321,34 auf andere Verwaltungsaufwendungen entfielen, die im Wesentlichen Aufwand für Datenlieferungen und IT-Programmierung sowie Büromiete und Rechts- und Beratungskosten beinhalten. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen belaufen sich auf EUR 5.860,50. Daneben wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 30.893,86 vorgenommen. d) Vermögens- und Finanzlage Die Steuerung und Überwachung der eigenen Zahlungsfähigkeit erfolgt basierend auf den Zahlen der Finanzbuchhaltung direkt durch die Geschäftsleitung. So wird sichergestellt, dass die Gesellschaft jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Die Liquiditätsreserve umfasst die täglich verfügbaren Kassen- und Bankbestände. Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag EUR 256.520,27 (Vorjahr: EUR 413.371,25). Die Reduzierung der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf den Jahresfehlbetrag zurückzuführen und konnte nicht durch die im Geschäftsjahr 2018 durchgeführte Kapitalerhöhung ausgeglichen werden. Im Geschäftsjahr 2018 war die Liquiditätslage der Gesellschaft jederzeit geordnet, die Zahlungsfähigkeit war stets gewährleistet. e) Gesamteinschätzung Die Kapitalstruktur der Gesellschaft war vor dem Hintergrund der bislang erzielten Verluste belastet, die Liquiditätssituation hat sich jedoch durch eine bereits in diesem Jahr erfolgte Erhöhung des Stammkapitals und Einzahlungen in die Kapitalrücklage deutlich verbessert, so dass die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 durch Eigenmittel finanziert ist. Die Gesellschaft hat im zweiten Jahr nach Start des operativen Geschäfts einen Jahresverlust von EUR 346.875,73 erzielt. Die Ertragslage war stark durch die laufenden Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb sowie durch den verzögerten Start der Einführung neuer Produkte und die auch in 2018 nur geringen Erträge aus der Vermögensverwaltung beeinflusst. Auf Grund eines konsequenten Kostenmanagements konnte der Bilanzverlust im Rahmen der ursprünglichen Planungen gehalten werden. Der für ein Start-Up-Unternehmen wichtige Verbrauch von Liquidität verlief erneut leicht besser als im Rahmen der Budgetierung erwartet. 4. RISIKOBERICHT Verantwortlich für die Einrichtung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Gesellschaft ist die Geschäftsführung. Im Unternehmen wurde aus Sicht der Geschäftsleitung ein der Größe und Komplexität angemessenes Risikomanagementsystem implementiert. Im Mittelpunkt des Risikomanagements stehen die Steuerung der Adressausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, Ertragsrisiken und operationellen Risiken. Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2018 stets gegeben. a) Adressausfallrisiken Da keine Anlagen in Anleihen getätigt werden, sind diese auf die Bank beschränkt, bei der die Liquidität gehalten wird. b) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen auf Grund mangelnder Fungibilität nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsrisiken sind aufgrund der laufenden Überwachung und der hohen Bestände an liquiden Mittel bzw. täglich liquidierbaren Anlagen nicht zu erwarten. c) Marktpreisrisiken Bei den Anlagen die Marktpreisrisiken unterliegen, handelt es sich um das Sondervermögen „Data Intelligence Fund“, auf Basis dessen Vermögens die Gesellschaft eine Beratungsvergütung erhält. Das Volumen des Fonds wird in Echtzeit gemonitort. d) Ertragsrisiken Das Ertragsrisiko bezeichnet das Risiko des Instituts, die laufenden Kosten nicht durch Erträge langfristig decken zu können. Dies bedeutet für eine Gesellschaft, die die sich noch in der Start-Up-Phase befindet, dass das Volumen an verwaltetem Vermögen nicht schnell genug akquiriert werden kann, um die Kosten des Geschäftsbetriebs zu decken. Aktuell ist die Gesellschaft deshalb weiterhin auf Eigenkapital angewiesen, da die laufenden Beratungsvergütungen nicht ausreichen werden, die laufenden Kosten abzudecken. Die Gesellschaft ermittelt laufend die Höhe der aufgelaufenen Kosten, um ggf. zeitnah gegensteuern zu können. e) Operationelle Risiken Hierunter fallen rechtliche Risiken, IT-Risiken und Personalrisiken. Auf Grund der Abhängigkeit von der computerbasierten Datenauswertung besteht ein starker Fokus auf der Minimierung von IT-Risiken. Diesem Ziel wird im Rahmen des bestehenden Notfallkonzepts Rechnung getragen. Personelle Risiken werden dahingehend minimiert, dass alle wesentlichen Mitarbeiter zugleich auch Gesellschafter der Gesellschaft sind. Im Falle eines Ausfalls eines Mitarbeiters existieren ausreichende Vertretungsregelungen, die den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf jederzeit ermöglichen. f) Finanzielle Risiken Für die weitere finanzielle Entwicklung der Gesellschaft ist ein positiver Start des „Data Intelligence Fund“ von Bedeutung. Das Interesse von Anlegern an diesem neuartigen Konzept ist weiterhin sehr hoch, so dass bei einem positiven Fondsstart relativ schnell Mittelzuflüsse erfolgen könnten. Daneben würden bei einer positiven Wertentwicklung auch Performance-Fees generiert werden. Die Erzielung von nennenswerten Umsätzen im Geschäftsjahr 2019 ist die Grundlage den weiteren Ausbau der Gesellschaft. Zudem ist für dieses Jahr die Auflage eines Index und darauf basierend eines Indexfonds mit der Ampega Investment GmbH geplant, aus denen auch erste Einnahmen erzielt werden sollen. 5. PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT Auch wenn sich die Auflage des im letzten Geschäftsjahr geplanten Fonds verzögert hat und damit die Umsätze auf einem sehr niedrigen Niveau verharrt sind, hat sich gezeigt, dass das Interesse am Asset Management-Ansatz der Gesellschaft nach wie vor sehr groß ist. Das aktuelle – von hoher Volatilität geprägte Kapitalmarktumfeld – lässt Investoren auch wieder vermehrt nach risikokontrollierten Investment-Lösungen Ausschau halten. Da die Vertriebsmaßnahmen zum Fondsstart intensiviert wurden und im Laufe des Geschäftsjahres auch durch externe Partner weiter forciert werden, bestehen berechtige Aussichten, dass das Fondsvolumen schneller als erwartet anwachsen könnte und sich damit auch die Einnahmesituation deutlich verbessert, was die Selbstfinanzierungskraft der Gesellschaft maßgeblich steigern würde.
Frankfurt, den 08.03.2019 Holger Knauer BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Catana Capital GmbH zum 31.12.2018 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB, insbesondere unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen für Institute nach den §§ 340ff. HGB, des GmbH-Gesetzes (GmbHG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) erstellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Staffelform) wurden nach den Vorschriften der RechKredV gegliedert. Dabei wurden nicht belegte Positionen weggelassen und der Rest neu durchnummeriert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist nach § 340 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 340a Abs. 1 HGB wie eine große Kapitalgesellschaft zu behandeln. Der Jahresabschluss wird gemäß § 244 HGB in deutscher Sprache und in Euro aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Bonitätsrisiken sind nicht vorhanden. Bei dem erworbenen immateriellen Anlagevermögen, welches mit den Anschaffungskosten bewertet wurde, wurde aufgrund einer Fehlmaßnahme eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Teilwert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Bei den im Posten Sachanlagen ausgewiesenen Vermögensgegenständen handelt es sich ausschließlich um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a EStG betrifft selbstständig nutzbare und bewertbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 1.000,00 netto. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach kaufmännischem Ermessen, zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig sind. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Beträge eingestellt, die vor dem Abschlussstichtag zugeflossen sind und einen Ertrag nach dem Stichtag darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind nach § 256a HGB i.V.m. § 340h Abs. 1 HGB zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Die anfallenden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung wurden vereinnahmt. Angaben zur Bilanz Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten. Der Wert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den Geschäftsführern beträgt EUR 105,53 (Vorjahr: EUR 192,55). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich: Entwicklung des Anlagevermögens 2018
Der Posten der sonstigen Vermögensgegenstände betrifft eine bezahlte Kaution i.H.v. EUR 7.200,00 im Zusammenhang mit der Anmietung von Geschäftsräumen in Frankfurt in 2016, Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, Forderung gegen Personal i.H.v. 168,26 aufgrund einer Gehaltsnachberechnung November und Dezember 2018 im Januar 2019 sowie Forderungen aus Umsatzsteuer 2017 und 2018. Finanzinstrumente Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen wesentlichen Einzelbeträge betreffen Verbindlichkeiten gg. Geschäftsführern i.H.v. EUR 2.442,62, Restlaufzeit bis ein Jahr, Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 13.522,71 und Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern in Höhe von EUR 1.331,48. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute bestehen i.H.v. EUR 89,33. Die anderen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung der Finanzbuchhaltung, der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung der Steuererklärungen, zu erwartende Beiträge an die Berufsgenossenschaft, zukünftige Kosten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, sowie für Rechts- und Beratungskosten. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 17.386,14 (Vorjahr: EUR 8.243,90). Mit Gesellschafterbeschluss vom 14.09.2018 wurde das Stammkapital von EUR 29.868,00 auf EUR 62.383,00 erhöht. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge resultieren aus der Tätigkeit als Finanzportfolioverwalter bzw. aus Vortragstätigkeiten und sind im Inland angefallen. In den sonstigen Erträgen sind enthalten: periodenfremde Erträge i.H.v EUR 144,10, Erträge aus Auflösung von Rückstellungen i.H.v EUR 17,87, sowie betriebs-/periodenfremde Erträge aus der Auflösung der mietfreien Zeit i.H.v. EUR 1.371,60. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB bestanden am Bilanzstichtag aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von EUR 21.088,53 (Vorjahr: EUR 49.056,63). In 2018 wurden durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Holger Knauer, Geschäftsführer Herr Bastian Lechner, Geschäftsführer Nachtragsbericht Mit Wirkung zum 15.02.2019 wurde eine weitere Einzahlung der bestehenden Gesellschafter in die Kapitalrücklage i. H. v. EUR 176.458,91 fällig. Mit Wirkung zum 27.02.2019 wurde das Stammkapital der Catana Capital GmbH um 1.814 Anteile im Wert von EUR 1.814,00 auf insgesamt EUR 64.197,00 erhöht. Die Anteile werden von neuen Gesellschaftern gehalten. Daneben erfolgt eine Einzahlung in die Kapitalrücklage i. H. v. insgesamt EUR 303.228,24. Darüber hinaus gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 8.500,00. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von EUR ./. 346.875,73 auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Frankfurt am Main, 08.03.2019 gez. Bastian Lechner, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Catana Capital GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Catana Capital GmbH, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Catana Capital GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 8. März 2019 Warth & Klein Grant Thornton AG Jörg Eigelshoven, Wirtschaftsprüfer Sonstiger Berichtsteil Beschluss über die Ergebnisverwendung:Die Gesellschafterversammlung hat am 02.05.2019 beschlossen, gemäß Vorschlag zur Ergebnisverwendung den Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.195.889,17 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2019 festgestellt. |
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