Vorsicht

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Ist die Liquidation der V+ Plus Fonds nun beschlossen oder nicht? Hans Jürgen Brunner stellt dazu wohl jegliche Kommunikation ein

Eigentlich ist Hans Jürgen Brunner als Geschäftsführer der V+ Plus Fonds 1-3 so etwas wie der oberste Interessenverteter der Anleger der Fonds. Seine...

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V+ Plus Fonds Anforderung von rückständigen Beiträgen

Einie Mitglieder unserer Interessengemeinschaft haben Post von den einzelnen Fondsgesellschaften bekommen. Inhalt dieser Schreiben ist wohl die Aufforderung, rückständige Beiträge zu bezahlen.

AnlegerschutzVorsicht

V+ Plus Fonds wo bleiben die Protokolle der Gesellschafterversammlung Herr Brunner?

Eine Woche ist es nun her, dass die Gesellschafterversammlungen der V+ Plus-Fonds in München stattgefunden haben, und am Rande der Veranstaltung, so Wolfgang...

AnlegerschutzVorsicht

Stefan Klaile und Hans Jürgen Brunner von V+ Plus Fonds, ist diese Aussage haltbar?

Diese Frage, sehr geehrter Herr Klaile und Herr Brunner, müssen wir dann doch mal in den Raum stellen. Teilnehmer der Gesellschafterversammlung der V+...

AnlegerschutzVorsicht

Interessengemeinschaft V+Plus schaltet BaFin ein

Zu den gestrigen Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der V+ Plus Fonds soll sich nach dem Willen der IG V+Plus nun auch das Bundesaufsichtsamt für...

AnlegerschutzVorsicht

Auch dieses Schreiben hatte der GF der V+ Plus Fonds Hans Jürgen Brunner nicht beantwortet

Sehr geehrter Herr Brunner, Im Namen der Mitglieder der Interessengemeinschaft V+1 bis 3 schreibe ich Ihnen diese email, mit der Bitte um eine...

AnlegerschutzVorsicht

Hans Jürgen Brunner, früher Life Performance AG heute V+ Plus Fonds-Wie viele Anleger

gehen jetzt möglicherweise in Privatinsolvenz? Hans Jürgen Brunner hat einen für uns nicht nachvollziehbaren Beschluss von der Gesellschafterversammlung herbeiführen lassen.

AnlegerschutzVorsicht

V+Plus Fonds abgegebene Stimmen über die Treuhandkommanditistin die große Unbekannte

Natürlich war die Abstimmung vom Ausgang nicht vorhersehbar, denn keiner von den Außenstehenden wusste, wie viele Anleger letztlich den Beschlüssen im Umlaufverfahren zugestimmt...