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CBR Investment AG – Bewilligung erloschen

geralt (CC0), Pixabay
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Die CBR Investment AG, Landstrasse 310, 9495 Triesen, hat per 1. Juli 2021 schriftlich auf die am 29. Juli 2011 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 1. Juli 2021 erloschen.

Die CBR Investment AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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