Die BaFin stimmt mit den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zu den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedern von Aufsichtskollegien der zentralen Gegenparteien (CCP-Kollegien) überein und wendet die deutsche Fassung, der am 1. Juli 2021 durch ESMA erlassenen Leitlinie, vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an.
Die Leitlinie zielt darauf ab, eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EU) 648/2012 und der Delegierten Verordnung (EU) 876/2013 sicherzustellen. Sie enthält insbesondere den Vorschlag einer schriftlichen Standardvereinbarung, die die rechtzeitige Einrichtung und das reibungslose Funktionieren eines CCP-Kollegiums gewährleisten soll.
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