CD Deutsche Eigenheim AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz über die Erhebung von Anfechtungsklagen
Die Aktionäre
1. |
*** ***, |
2. |
*** *** und |
3. |
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH |
haben Anfechtungsklagen gegen die von der Hauptversammlung am 28. Februar 2018 unter den Tagesordnungspunkten 9 (Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 2 der Satzung – Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und 10 (Beschlussfassung über (a) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen, Options- und Wandelgenussscheinen sowie Options- und/oder Wandelanleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, (b) die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I sowie (c) die Änderung von § 4 der Satzung) gefassten Beschlüsse erhoben.
Die Klagen sind beim Landgericht Berlin unter den Aktenzeichen 93 O 33/18 und 91 O 34/18 rechtshängig.
Berlin, im August 2018
CD Deutsche Eigenheim AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen