Im Streit über CoV-Schutzmasken richten sich derzeit 87 Klagen von Lieferanten und Händlern gegen die Bundesrepublik. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche belaufen sich auf etwa 425 Millionen Euro, so das Gesundheitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage von Mitgliedern der Linken-Fraktion im Bundestag.
Deutschland hatte zu Pandemiebeginn in einem Open-House-Verfahren Masken für 4,50 Euro pro Stück geordert. Das Ausschreibungsvolumen war nach oben nicht gedeckelt, der Bund bekam viel mehr Ware als gedacht. In vielen Fällen verweigerte das Ministerium die Bezahlung und berief sich auf Qualitätsmängel – zahlreiche Händler argumentieren aber, diese habe es nicht gegeben.
Der Antwort zufolge hat das Gesundheitsministerium in Berlin bisher etwa 30 Vergleiche geschlossen. Nach den Angaben belaufen sich die „zahlungswirksamen Auszahlungen für Schadensersatz und Rechtsstreitigkeiten aus dem Open-House-Verfahren“ bis Ende Januar 2022 auf rund 13 Millionen Euro.
Aus der Antwort geht zudem hervor, dass sich derzeit rund 2,4 Milliarden „zertifizierte (haltbare) Masken“ – also FFP2- und OP-Masken – im Lagerbestand des deutschen Bundes befinden. Das entspreche in jedem Fall einem sechsmonatigen Bedarf. Die Masken werden demnach deutschlandweit an 17 Standorten bei verschiedenen Dienstleistern aufbewahrt.
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