Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Anlegerschutzgesetzes verabschiedet.
Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg: Mit dem Anlegerschutzgesetz setzen wir Rahmenbedingungen bei der Finanzmarktregulierung. Wir nehmen die Bedürfnisse und Ansprüche der privaten Anleger ernst und werden ihnen mehr Rechtssicherheit bieten. Offene Immobilienfonds sind eine beliebte Anlageform privater Anleger. Leider sind diese in den letzten Jahren häufig wie Geldmarktfonds genutzt worden. Dies passt aber nicht zum Prinzip längerfristiger Anlagen in einen Ersatz von Immobilien. Mit den jetzt vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Regeln haben Privatinvestoren keine Einschränkungen, Anteile in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Monat können sie unproblematisch zurückgeben. Großinvestoren, die durch schnelle Zu- und Verkäufe von Anteilen an offenen Immobilienfonds in Schieflagen und sogar zu Schließungen geführt haben, werden deutliche Schranken zum Schutze der Privatanleger gesetzt. Einen Wehrmutstropfen hat der Gesetzentwurf. Strengere Regeln für den «grauen Kapitalmarkt» werden später auf den Weg gebracht. Wir hoffen hier auf eine sachgerechte Lösung, die die Interessen eines sachgerechten Anlegerschutzes und einer vernünftigen Finanzmarktaufsicht im Auge behält. Auch sind wir offen für Änderungen, die die Zielsetzung des Gesetzes noch wirkungsvoller machen.
Hintergrund:
Nach dem Gesetzentwurf muss die Anlageberatung durch sachkundige und zuverlässige Personen vorgenommen werden und Privatanleger offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs großer Investoren geschützt. Erschwert werden soll auch das «heimliche Anschleichen» von Investoren bei der Übernahme von Firmen
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