Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Die Gespräche waren angeblich Erotikservice-Anrufe.
Man ist natürlich verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. Und selbst wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man höhere Telefongebühren nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über 90 Euro gesprochen wurde, müssen auch nicht 90 Euro bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.
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