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Cengiz Ehliz komplett freigesprochen – Kosten muss der Staat bzw. Ankläger übernehmen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Heute um 14.15 Uhr begann die Urteilsverkündung im Gericht im belgischen Antwerpen, jenem Gericht, wo Cengiz Ehliz in einem ersten Prozess sogar eine Haftstrafe bekommen hatte, dann aber erfolgreich Revision gegen das Urteil der Ersten Instanz eingelegt hatte. Das Ergebnis des neuen Verhandlungstermines hat das Gericht nun am heutigen Tage verkündet.

FREISPRUCH

Zunächst einmal ganz klar, die im ersten Prozess vom Gericht verhängte Haftstrafe ist vom Tisch mit dem heutigen Urteil und die Reputation von Cengiz Ehliz wiederhergestellt. Der Ärger und die verlorene Zeit bleiben dann hängen.

Ehliz wird sich nun bemühen müssen, alle negativen Eintragungen über seine Haftstrafe aus dem Netz zu bekommen. Das dürfte sicherlich sowohl Zeit kosten. Für das Gerichtsverfahren gilt: Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass finanziell die Ankläger und der belgische Staat leisten müssen. Ehliz Anwälte haben nach dem Freispruch erster Klasse angekündigt, nunmehr Schadenersatzansprüche zu prüfen. Das ist aber erst möglich, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.

 

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