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Centauri Holding GmbH GF Diedter Rebel – insolvent

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In dem Verfahren über den Antrag d.Centauri Holding GmbH, vormals Yaver Holding GmbH, Fürther Straße 13, 90429 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rebel Dieter, geboren am 06.03.1962, Hauptmarkt 9, 90403 NürnbergRegistergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 29243
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht Nürnberg am 13.05.2015 folgenden

Beschluss

Dieser Beschluss bezieht sich auch auf das Verfahren über den Antrag der AOK Bayern
über das Vermögen der o.g. Schuldnerin, Aktenzeichen IN 492/15.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)

wird am 13.05.2015 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Dean Didovic,
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)766008-0, Telefax:
+49(911)766008-28.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin
zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen und sich zu diesem Zweck in den
Geschäftsräumen aufzuhalten.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22
Abs. 3 InsO. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts- und
Buchhaltungsunterlagen -bei digitalisierten Daten die entsprechenden Datenträger- in
Besitz zu nehmen und in seine Kanzlei mitzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die
Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Schuldnerin auf ein von
ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Die Drittschuldner dürfen und können
wirksam nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt
der Leistung an den Schuldner zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf
ein Treuhandkonto einzuziehen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Kassenführung übertragen.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4 InsO die vorläufige Postsperre für alle Sendungen mit
Ausnahme von Postvertriebssendungen die an die Schuldnerin Centauri Holding GmbH,
vormals an die Yaver Holding GmbH, Fürther Straße 13, 90429 gerichtet sind, Nürnberg
angeordnet.
Eingehende Sendungen sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter auszuhändigen.
Ausgenommen sind Zeitungen, Zeitschriften und Informationsbroschüren sowie Briefe mit
offensichtlich nur werbendem Inhalt, Sendungen der Staatsanwaltschaften und des
vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die mit einem entsprechenden Vermerk versehenen
Sendungen der Gerichte.

Die eingehenden Sendungen sind von den Unternehmen

1. Brief 24, Neuburger Str. 26, 90451 Nürnberg
2. Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
3. DHL-Express, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
4. DPD, Wailandtstr. 1, 63741 Aschaffenburg
5. FedEx Federal Express Europe Inc., Deutsche Niederlassung, Langer Kornweg 34k,
65491 Kelsterbach
6. Franken Mail Ltd., Löffelholzstr. 20 im Gewerbepark Spektrum Gebäude Nr. 9,
90441 Nürnberg
7. GLS General Logistic Systems Germany GmbH&Co. KG, GLS-Germany-Str. 1,
36286 Neuenstein
8. PIN mail Süd GmbH, Berner Str. 2, 97084 Würzburg
9. Unites Parcel Service Deutschland Inc. & Co.KG, Göritzer Str. 1, 41460 Neuss

dem vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Centauri Holding GmbH,
vormals Yaver Holding GmbH, Fürther Straße 13, 90429 , Herr RA Dr. Dean Didovic,
Königstorgraben 3, 92402 Nürnberg oder einer in dessen Kanzlei beschäftigten Person
auszuhändigen.
Dieser ist berechtigt sie zu öffnen.
Gründe: Die Anordnung der Postsperre war erforderlich, um für die Gläubiger
nachteilige Rechtshandlungen des Betroffenen aufzuklären oder zu verhindern.

Die Anhörung des Betroffenen unterblieb, da wegen der besonderen Umstände dieses
Falles der Zweck der Anordnung gefährdet würde. Dem Insolvenzverwalter wurde bereits
Zutritt zu den Geschäftsräumen sowie Übergabe und Einsicht in die Geschäfts-und
Buchhaltungsunterlagen verweigert. Es besteht die dringende Besorgnis, dass zum
Nachteil der Gläubiger Massebelange beeinträchtigt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Nürnberg, 13.05.2015

Amtsgericht Nürnberg
-Insolvenzgericht-

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