In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Centaurus Immobilien GmbH, Weißliliengasse 5, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 44398), vertr. d.: Alexander Fischbach, Ludwig-Scriba-Str. 1, 65929 Frankfurt, (Geschäftsführer) ist am 28.08.2014 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de bestellt worden. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Amtsgericht Mainz, 28.08.2014
Az.: 280 IN 213/14
Kommentar hinterlassen