CENTROTEC SEBrilonISIN DE0005407506 / WKN 540750Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktGGemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO geben wir bekannt, dass in dem beim Landgericht Dortmund anhängigen Anfechtungsverfahren unter dem Aktenzeichen 18 O 8/22 betreffend den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Januar 2022 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 (Wechsel in eine monistische Leitungsstruktur und Satzungsänderung) nach § 278 Abs. 6 ZPO ein gerichtlicher Teilvergleich geschlossen und das Anfechtungsverfahren in Bezug auf die Klägerin zu 2., die i3 Cologne GmbH (Klägerin im Verfahren unter dem ehemaligen Aktenzeichen 18 O 12/22), beendet ist. Das Landgericht Dortmund hatte zuvor die unter den Aktenzeichen 18 O 8/22 und 18 O 12/22 geführten Anfechtungsklagen unter Führung des Verfahrens 18 O 8/22 verbunden. Der zwischen der Klägerin zu 2. und der beklagten Gesellschaft geschlossene und durch das Gericht mit Beschluss vom 8. September 2022 gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellte Vergleich hat folgenden Wortlaut: In dem Rechtsstreit
wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen der Klägerin zu 2) und Herrn Dr. Georg Issels auf der einen Seite und der Beklagten auf der anderen Seite folgender Vergleichzustande gekommen ist:
Brilon, September 2022 CENTROTEC SE Der Vorstand |
Kommentar hinterlassen