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CFNX Holdings OÜ: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

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CFNX Holdings OÜ: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. Mai 2020 gegenüber der CFNX Holdings OÜ, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.kapnetz.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs), die auf Währungen und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt CFNX Holdings OÜ jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FI (Finantsinspektsioon) in Estland lizensiert zu sein. Die FI hat eine entsprechende Warnung publiziert.

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