Das Spielchen kennen wir nun seit Jahren aus unzähligen Verfahren. Auch hier versucht der Insolvenzverwalter, ob berechtigt oder nicht muss ein Gericht feststellen, bereits an Kunden ausgezahlte Gelder für die Masse zurückzuholen.
Das muss er ja auch, denn er will „Kohle“ verdienen an dem Verfahren. In diesem Fall hatte der Insolvenzverwalter schon im vorigen Jahr versucht, außergerichtlich an die Gelder zu kommen, was ihm wohl nur in ganz kleinem Umfang auch gelang. Nun macht er ernst.
Die Anleger der CG Crasus Germanum haben Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden in dem Schreiben aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat. Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen verkauft.
Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der Anlagen in Erscheinung getreten ist. Dieses Unternehmen ist zwischenzeitlich wie auch die anderen zu dieser Gruppe gehörenden Unternehmen insolvent.
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