Damit kann man keinen Staat machen, wie man so schön sagt. Schaut man sich die Bilanz dieser Gesellschaft an, dann findet man hier eine Position, die nicht nur nachdenklich macht, sondern bei allen Kommanditisten dann auch eine „rote Lampe“ aufleuchten lassen müsste.Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 2.593 (Vorjahr: TEUR 6.353) aus und ist am Bilanzstichtag bilanziell überschuldet.
Die Geschäftsführung hat mit der finanzierenden Bank die Finanzierung im Geschäftsjahr in wesentlichen Punkten neu geregelt. Hierbei wurden insbesondere Tilgungsstundungen bis einschließlich 2017 und ein teilweiser Verzicht auf das Schiffshypothekendarlehen vereinbart. Für die Gesellschaft ist im Geschäftsjahr ein Restrukturierungsgutachten erstellt worden, welches die positive Fortführungsprognose bestätigt.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung daher davon aus, dass in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Aufgrund dessen erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Nun, dann hoffen wir einmal im Sinne der Kommanditisten, dass diese Prognose dann auch aufgeht und nicht nur eine Beruhigungspille ist. Frei nach dem Motto: „Alles wird gut“.
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