CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AGHamburgHinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwGDie CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg – HRB 103292) ist Alleingesellschafterin der CH2 Datentreuhand GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg – HRB 157537). Es ist beabsichtigt, die CH2 Datentreuhand GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG eingereicht. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 02. August 2021 abgeschlossen. Ein Verschmelzungsbeschluss bei der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin. Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden CH2 Datentreuhand GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG alle Geschäftsanteile der CH2 Datentreuhand GmbH gehören. In den Geschäftsräumen der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG in der Willy-Brandt-Straße 23, 20457 Hamburg, liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und der CH2 Datentreuhand GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.
Hamburg, den 02. August 2021 Für die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG Der Vorstand Antje Montag |
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