Startseite Allgemeines Chainpilot: BaFin warnt vor Website chainpilot.co
Allgemeines

Chainpilot: BaFin warnt vor Website chainpilot.co

DG-RA (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Chainpilot. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannten Betreiber auf der Website Chainpilot.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber treten dort lediglich als Chainpilot und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Die Website enthält zudem kein Impressum.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 bei der Einfuhr

Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren...