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Chainpilot: BaFin warnt vor Website chainpilot.co

DG-RA (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Chainpilot. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannten Betreiber auf der Website Chainpilot.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber treten dort lediglich als Chainpilot und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Die Website enthält zudem kein Impressum.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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