Laut einem Bericht der „New York Times“ soll OpenAI bei der Entwicklung seiner Künstlichen Intelligenz ChatGPT gegen geltendes Recht verstoßen haben. Demnach habe das Unternehmen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet für das Training seiner KI verwendet, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Diese Vorwürfe wurden von dem ehemaligen OpenAI-Programmierer Suchir Balaji erhoben, der in dem Artikel erklärte, er habe das Unternehmen im August vergangenen Jahres verlassen. Als Grund nannte er nicht nur die fragwürdige Nutzung geschützter Inhalte, sondern auch seine Bedenken, dass KI-Technologien gesellschaftlich schädlich sein könnten.
Seit der Einführung von ChatGPT vor fast zwei Jahren sind vermehrt rechtliche Schritte gegen OpenAI und andere Unternehmen in der Branche eingeleitet worden. Künstler, Verlage und Unternehmen werfen den Entwicklern vor, ihre Werke ohne Erlaubnis für das Training der Modelle genutzt zu haben. Auch die „New York Times“ selbst gehört zu den Klägern, die juristisch gegen die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen vorgehen.
Die Auseinandersetzungen werfen grundlegende Fragen zur rechtlichen Einordnung und Regulierung von Künstlicher Intelligenz auf, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Kritiker fordern strengere Vorschriften und klare Richtlinien, um den Schutz des geistigen Eigentums sicherzustellen und mögliche Missbräuche zu verhindern. OpenAI hingegen hat bisher auf die Klagen nicht ausführlich reagiert, betont aber stets, dass die Nutzung von Daten im Rahmen gesetzlicher Ausnahmen erfolgt sei und das Unternehmen die rechtlichen Herausforderungen ernst nehme.
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