Irgendwie erinnert die Warnmeldung der Bafin zum Unternehmen CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH aus München an die Auseinandersetzung zwischen der BaFin und dem Unternehmen Unister aus Leipzig von Thomas Wagner.
Hier ging es zum damaligen Zeitpunkt auch um das nach Ansicht der BaFin verbotene Geschäft mit Versicherungen, wozu dem Unternehmen Unister die Lizenz gefehlt hat.
Genau das wirft man auch dem Unternehmen aus München nun vor. Hier scheint es aber so zu sein, dass das Unternehmen CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH München die Strafe der BaFin akzeptiert hat und nicht weiterhin dagegen vorgehen will. Dies entnehmen wir dem Hinweis in der BaFin-Meldung. „Der Bescheid ist bestandskräftig.“.
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