Adhoc-Mitteilung der Deutsche Börse AG:
Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft
Die Gesellschaft hat heute ein Anhörungsschreiben von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhalten, nach dem beabsichtigt ist, die Gesellschaft formal an dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen ihren Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter zu beteiligen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf einen angeblichen Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 und eine angebliche Unterlassung einer Ad hoc Mitteilung im Januar 2016.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in Aussicht gestellt, im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen nach § 153 StPO einzustellen. Zur gleichen Zeit würden gegen die Gesellschaft zwei Geldbußen in Höhe von EUR 5,5 Mio. und von EUR 5 Mio. gemäß § 30 OWiG verhängt.
Die Gesellschaft wird das Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nunmehr pflichtgemäß und unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte prüfen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Gesellschaft die gemachten Vorwürfe auch nach Hinzuziehung von Experten weiterhin in jeder Hinsicht für unbegründet hält.
Deutsche Börse AG
Kommentar hinterlassen