China Specialty Glass AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 7. Juni 2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,04 Mio. Euro gegen die China Specialty Glass AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen §§ 114 Abs. 1 Satz 2 und 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.
Die China Specialty Glass AG hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich sind.
Die China Specialty Glass AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 nicht zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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