Die BaFin hat am 24. Februar 2017 Geldbußen in Höhe von insgesamt 247.500 Euro zulasten der China Specialty Glass AG festgesetzt.
Der Maßnahme lagen zwei Verstöße gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die China Specialty Glass AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht und den für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbußen hatte die BaFin nach allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum teilweise noch eine frühere Fassung des WpHG galt, die einen milderen Bußgeldrahmen vorsah.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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