Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Reinigung des Seewassersystems der schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheit (FSRU) Höegh Esperanza mit Chlor ist rechtmäßig. Damit wies das Gericht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe ab, die ein biozidfreies Ultraschallverfahren als umweltfreundlichere Alternative eingefordert hatte.
Hintergrund: Chlorung zur Vermeidung von Biofouling
Im Zuge der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Gasversorgungskrise hatte die Bundesregierung Ende 2022 den Aufbau von LNG-Infrastruktur beschlossen. Die FSRU Höegh Esperanza, die als schwimmende Anlage im LNG-Terminal Wilhelmshaven liegt, nutzt Seewasser für die Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (LNG) und die Kühlung der Maschinen.
Um die Ansiedlung von Organismen wie Seepocken und Muscheln (Biofouling) in den Rohrleitungen zu verhindern, wird das Seewasser mittels Elektrochlorierung behandelt. Bei diesem Verfahren wird aus dem im Wasser enthaltenen Salz (Natriumchlorid) durch Elektrolyse Chlor gewonnen, das als Biozid wirkt. Die so behandelten Abwässer werden mit vorgegebenen Grenzwerten für den Chlorgehalt wieder in die Jade eingeleitet.
Klage der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis geklagt und argumentiert, dass das Elektrochlorierungsverfahren nicht dem Stand der Technik entspreche. Sie forderte stattdessen den Einsatz eines biozidfreien Ultraschallverfahrens, das ihrer Meinung nach weniger schädlich für die Umwelt sei.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte, dass die Elektrochlorierung dem gesetzlichen Stand der Technik entspricht. Der 7. Senat führte aus, dass ein Verfahren nur dann als Stand der Technik gilt, wenn seine Eignung durch praktische Bewährung nachgewiesen ist.
Das biozidfreie Ultraschallverfahren erfülle diese Anforderung derzeit nicht. Obwohl es bereits auf herkömmlichen Seeschiffen eingesetzt wurde, sei dessen Wirksamkeit auf FSRUs nicht ausreichend bewiesen. Diese schwimmenden Anlagen sind in ihrer Komplexität und im Volumen ihrer Seewassersysteme erheblich anspruchsvoller als gewöhnliche Schiffe.
Zudem verwies das Gericht auf die FSRU Excelerate Excelsior, die ebenfalls in Wilhelmshaven stationiert ist und das Ultraschallverfahren derzeit in einer Erprobungsphase einsetzt. Erste Ergebnisse sollen Erkenntnisse zur praktischen Bewährung der Technik liefern, reichen jedoch bislang nicht aus, um das Verfahren als Stand der Technik einzustufen.
Fazit
Das Urteil bestätigt den Einsatz der Elektrochlorierung als derzeit praktikable und gesetzeskonforme Lösung für die Biofouling-Bekämpfung auf der Höegh Esperanza. Es bleibt abzuwarten, ob das biozidfreie Ultraschallverfahren in Zukunft durch weitere Tests und Praxiserfahrungen als Stand der Technik anerkannt werden kann.
Aktenzeichen: BVerwG 7 A 14.23 – Urteil vom 19. Dezember 2024
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