Startseite Allgemeines CHP Holdings Ltd./Plattform bithandel: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Allgemeines

CHP Holdings Ltd./Plattform bithandel: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

knerri61 (CC0), Pixabay
Teilen

CHP Holdings Ltd./Plattform bithandel: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat gegenüber der CHP Holdings Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 22. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Internetpräsenz www.bithandel.com eine Wechselstube für Kryptowährungen im Tausch gegen gesetzliche Währung an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wenn ein Unternehmen in der Schweiz 2 Monate seine Löhne nicht bezahlen kann

In der Schweiz gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung, sofort Insolvenz anzumelden,...

Allgemeines

Friedrich Merz keine Zeit für politische Spielchen

Verantwortung in der Krise: Warum auch die Opposition gefordert ist In Zeiten...

Allgemeines

One Direction:Festnahmen nach tragischem Balkonsturz von Liam Payne

Knapp drei Wochen nach dem tödlichen Sturz des britischen Sängers Liam Payne...

Allgemeines

Putin gratuliert Trump: „Ein tapferer Mann“

Der russische Präsident Wladimir Putin hat dem frisch wiedergewählten US-Präsidenten Donald Trump...