Zunächst einmal herzlichen Dank an die Kanzlei von Christian Graf Brockdorff für die schnelle Pressemitteilung im Vorgang Bund Deutscher Treuhandstiftungen. Es war natürlich klar, dass selbst Graf Brockdorff hier nicht auf alle Fragen sofort und in seiner ersten Stellungnahme aller offenen Fragen beantworten kann. Trotzdem ein wenig mehr Klarheit in den Vorgang hat das nun gebracht, auch wenn diese Klarheit nicht unbedingt erfreulich klingt für die Anleger. Graf Brockdorff sagt aber auch ganz klar, dass es derzeit wenig Sinn macht, einen Anlegerschutzanwalt s o f o r t und unverzüglich mit seinen Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu beauftragen, denn das würde niemanden einen Vorteil einbringen. Ob man überhaupt einen Rechtsanwalt braucht, sollte man entscheiden, wenn man die Aufforderung zur Forderungsanmeldung vom Insolvenzverwalter hat. Was Ihnen gar nichts bringt, ist die Interessengemeinschaft von Herrn Werner Held und Herrn Wirtschaftsjurist Naujocks. Das ist wirklich rausgeschmissenes Geld.
Kommentar hinterlassen