Die BaFin hat Frau Christine Wagner, Landsberg, mit Bescheid vom 23. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Wagner nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.
Hierdurch betreibt Wagner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Die Pflicht zur unverzüglichen Rückzahlung der angenommenen Gelder gilt auch, soweit Wagner mit Anlegern Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderweitige Verträge geschlossen hat, die die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen ersetzen sollen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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