CI Financial mit Dr. V. Salajevs – Einmal Festgeld und das Geld ist weg?

Offenbar ist der Begriff Festgeld ein wahrer Zauberbegriff für Anleger, dass das angebotene Produkt dann trotzdem einem Totalverlustrisiko unterliegt, das haben dann viele „nicht auf dem Schirm“.

So könnte es auch den Anlegern der CI Financial ergangen sein. Möglicherweise sind sie nur einer perfiden Betrugsmasche aufgesessen, müssen sich nun berechtigte Sorgen um das investierte Geld machen.

Uns in der Redaktion liegen genau diese Erkenntnisse vor.

Wir sehen aber in dem Angebot auch ganz klar eine Vermögensanlage, die aus unserer Sicht der Gestattung der BaFin bedarf. Ein Warnhinweis der BaFin und dann weiter nichts reicht da unserer Meinung nach nicht aus.

Das bestätigt uns auch auf Nachfrage Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, die uns zuerst auf den Vorgang aufmerksam gemacht hatte. Auch sie teilt unsere Einschätzung zu dem Vorgang.

Wir haben die Unterlagen, die uns Anleger zur Verfügung gestellt haben, nun an die BaFin in Frankfurt weitergeleitet, damit diese sich den Vorgang nun noch einmal genauer anschaut. Ein Prospekt, welches aus unserer Sicht erforderlich wäre, um das Produkt in Deutschland zu vertreiben, kennen wir nicht.

Als Adresse gibt das Unternehmen eine Office Adresse in Hamburg an. Auch das dürfte nur eine virtuelle Adresse sein, wie so üblich bei Abkassiermodellen.

Einen Hinweis zu dem Unternehmen hatte die BaFin bereits veröffentlicht.

Die CI FINANCIAL GmbH, Hamburg, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CI FINANCIAL GmbH mit Geschäftsanschrift in Hamburg keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat

Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CI FINANCIAL GmbH bietet Festgeldkonten an.

Zitat Ende

Man kann nur hoffen, dass die BaFin nun weitere Maßnahmen ergreift, wie zum Beispiel eine Rückabwicklungsanordnung. Inwieweit hier auch erneut die Compliance Abteilungen der Banken versagt haben könnten, auch das wird nicht aufzuklären sein. Rechtsanwältin Bontschev zumindest sieht hier gute Chancen, die Banken in Anspruch zu nehmen.

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