Wegen Kapitalanlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz besteht strafrechtliche Haftung der Beschuldigten der Cinema Sports Inc. Der versprochene Börsengang blieb aus, wie der Erfolg der Cinema Sports Inc.
Kapitalanlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz – Strafrechtliche Haftung der Beschuldigten der Cinema Sports Inc.
Die Cinema Sports Inc., eine US-amerikanische Aktiengesellschaft, bot ihren Anlegern in Deutschland und teilweise auch im deutschsprachigen Ausland an, kostengünstig außerbörslich gehandelte Aktien zu erwerben. Die sogenannten Pennystocks wurden den Anlegern mit dem Versprechen schmackhaft gemacht, dass diese in ihrer Wertentwicklung kurzfristig steigen werden, wenn die Gesellschaft an die Börse gebracht würde. Dr. Sven Tintemann hierzu: „Cinema Sports Inc. Verantwortliche haften persönlich unseren Mandanten.“
Nur leere Versprechungen? – Verantwortliche und Beschuldigte bei Cinema Sports Inc.?
Der versprochene Börsengang blieb jedoch genauso aus, wie der Erfolg der Cinema Sports Inc. Die Anleger, die bei der Gesellschaft etwa eine halbe Million in Euro investiert hatten, gehen bisher leer aus. Rückzahlungsversprechen oder Kurssteigerungen rund um die Cinema Sports Inc. sind nicht eingehalten worden. Der Firmenname regt die Fantasie an und ist geschickt gewählt.
Nach Durchsuchungen und Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hamburg hat diese nun Anklage gegen drei Hauptbeschuldigte erhoben. Dies sind der Rechtsanwalt Tim Schneemilch aus Hamburg,Christian Johannes Kuhn und als dritter Angeklagter Nicolaus Schmitt. Die Ermittlungsverfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter den Aktenzeichen 6802 Js 6/11 sowie 5550 Js 6/11 geführt.
Die Einsicht in die Ermittlungsakten macht deutlich, dass die Haupttäter Kuhn und Schneemilch die Anlagegesellschaft, die bereits als Vorratsgesellschaft in den USA gegründet war, gekauft hatten, um den Anlegern die außerbörslichen Aktien schmackhaft zu machen und diese gewinnbringend zu veräußern. Mit den Erträgen aus dem Aktienverkauf wurde jedoch kaum etwas Sinnvolles unternommen. Die Hauptausbeute des Geldes ging bereits an die Vermittlungsgesellschaften. Diese kassierten 40% oder sogar 50% Provision. Hinter den Vermittlungsgesellschaften soll der weitere Beschuldigte, Nicolaus Schmitt, gestanden haben.
Weiteres Geld der Anleger wurde dann für die Zwecke der Beschuldigten Schneemilch und Kuhn verwendet, so zumindest der strafrechtliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Kein Wertpapierprospekt – keine Emissionsgesellschaft – Cinema Sports Inc. war überzeugend mit Versprechungen
Wenige Anlegergelder der Cinema Sports Inc. wurden auch zur Produktion von kleinen Fernsehsendungen genutzt. Der versprochene Börsengang, der kurzfristig erfolgen sollte, blieb jedoch aus und stand wohl auch nie auf der Agenda. So wurde gar nicht erst versucht, einen teuren Wertpapierprospekt erstellen zu lassen, den die BaFin hätte billigen müssen. Auch wurde keine vernünftige Emissionsgesellschaft gefunden, die die Emission legal nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hätte begleiten können.
Vielmehr vertrieben die Beschuldigten die Aktien der Cinema Sports Inc. ohne hierfür notwendigen Wertpapierprospekt und ohne notwendige Billigung der BaFin. Zudem stellte der Vertrieb der Aktien über eine englische Limited auch noch einen zusätzlichen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dar. Dies alles führt zu einer strafrechtlichen Haftung der Beschuldigten, so zumindest die Anklage der Staatsanwaltschaft, über die nunmehr das Landgericht Hamburg verhandeln muss.
Zudem sieht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB auch eine zivilrechtliche Haftung der Hintermänner der Cinema Sports Inc. Er berichtet:
„Unsere Kanzlei hat bereits eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart für einen geschädigten Anleger gegen den Rechtsanwalt Schneemilch und gegen Christian Johannes Kuhn eingereicht. Wir werfen auch hier den Beklagten in dem Verfahren zum einen Kapitalanlagebetrug und zum anderen einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Eine Entscheidung steht noch aus. Weitere Klagen von geschädigten Anlegern sind zu erwarten. Bei den Klageverfahren gilt das alte Müller-Prinzip, wonach derjenige, der zuerst sein Urteil hat, auch zuerst vollstrecken kann. Auch über ein Arrestverfahren sollte nachgedacht werden.“
Geschädigte Cinema Sports Inc. Anleger sollten sich daher dringend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de gerne zur Verfügung. Nur so kann sichergestellt werden, dass noch vorhandene Gelder, welche die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits beschlagnahmt hat, auch im eigenen Geldbeutel der betroffenen Cinema Sports Inc. Anleger landen.Die Rechtsanwälte stehen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner mbB unter 030-715 206 70
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