Das Urteil könnte eine Lawine an Ansprüchen gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hervorrufen, denn Anleger werden sich nach Kenntnis dieses Urteil sicherlich darüber Gedanken machen, „so ihre investierten Summen wiederzubekommen“. Ihre Chancen dürften dabei dann gar nicht so schlecht stehen. Das zumindest ist unsere Einschätzung in Bezug auf ein Urteil, welches die Kanzlei BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld und Markdorf vor dem LG in Frankfurt am Main erstritten hat. Das zuständige Gericht bejahte darin eine Haftung der Treuhänderin FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuneratungsgesellschaft aus Frankfurt. Diese wiederum war/ist Gründungsgesellschafterin der CIS Hebelplan 08. Das Gericht sieht hier eine erweiterte Prospekthaftung, da das Produkt CIS Hebelplan 08 wirtschaftlich unplausibel gewesen sei. Rechtsanwalt Daniel Blazek betonte in einem Gespräch mit unserer Redaktion allerdings: „Die Sache ist ganz frisch und noch nicht rechtskräftig.“ Trotzdem sicherlich ein interessanter Ansatz für Anleger, die in den CIS Hebelplan 08 investiert haben.Worum ging es eigentlich beim CIS Hebelplan 08? Die Kommanditbeteiligung an der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG sollte für den Anleger zweistellige Renditen erbringen, so jedenfalls die Versprechungen des Fondsprospekts und des Vertriebes. Heute wissen wir, die Realität hingegen sieht anders aus. Auf gerade einmal rund 600 TDE belief sich der Kontostand des Geschäftskontos der Fondsgesellschaft am 01.03.2013 nach Angaben der Mittelverwendungskontrolleurin GGV GmbH. Ziel der Gesellschaft war es ursprünglich, das Eigenkapital der Anleger gemeinsam mit Fremdkapital in Kapitalanlagen mit 80-prozentiger Kapitalgarantie zu investieren; Anlageziel sollten hauptsächlich britische Lebensversicherungen sein. Hierzu sollten bis Dezember 2011 Kapitaleinlagen in Höhe von bis zu 52 Millionen Euro eingeworben werden. Die Kapitaleinlage konnte auch in Form von mindestens 120 gleich bleibenden monatlichen Sparraten erbracht werden. Auf dieser Grundlage betrug das eingezahlte Beteiligungskapital im Dezember 2008 rund 1,1 Millionen Euro, die ausstehenden Einlagen beliefen sich auf rund 15 Millionen Euro. Genau dieses eingezahlte Kapital könnten Anleger jetzt möglicherweise zurückbekommen. Das die Verurteilte über eine Haftpflichtversicherung verfügt, dürfte das dann bei rechtskräftigen Urteilen auch durchsetzbar sein.
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