Eine Gesellschaft die mittlerweile aufgelöst wurde. Wir werden uns da einmal anschauen, was dann da in den Jahren des Bestehens der Genossenschaft mit den Anlegergeldern passiert ist.
Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: GnR 504 | Bekannt gemacht am: 26.01.2018 18:30 Uhr |
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr. | |
Veränderungen | |
26.01.2018 | |
GnR 504: CityEnergy24 eG, Delitzsch (Mauergasse 33, 04509 Delitzsch). Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 20 Abs. 1 Ziff. 2 GenRegVO. |
Die letzte Bilanz im Unternehmensregister ist aus dem jahr 2013, was ist danach mit den Geldern der Genossen passiert Herr Heinrich?
CityEnergy24 eGDelitzschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
2. Sachanlagen
3. Vorräte
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
5. Verbindlichkeiten
6. Rückstellungen
7. Pensionsrückstellungen
IV. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse C. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Vorstand
II. Prüfung gem. § 53 GenG Die Genossenschaft ist Mitglied im pvdp e.V. Prüfungsverband Deutscher Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgenossenschaften e.V. , Dessau. D. Sonstige Verpflichtungen Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.
Delitzsch, den 24. März 2015 gez. René Heinrich |
Kommentar hinterlassen