Clarium Capitals ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen behauptet auf seiner deutschsprachigen Website „clarium-capitals.com“, ein in der EU reguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen.
Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, es verfüge über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gem. § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichende Erlaubnis der BaFin. Dies trifft aber nicht zu.
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