Startseite Allgemeines Classicus AG:FMA warnt!
Allgemeines

Classicus AG:FMA warnt!

Teilen

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

Classicus AG
Feldkircher Straße 48
9494 Schaan
Liechtenstein
service(at)classicus.li

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Werbung mit „Anti-Kater“-Zusatz für Lebensmittel verboten: Oberlandesgericht Frankfurt am Main setzt Grenzen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung die...

Allgemeines

Urteil im Staatsschutzverfahren: Ehepaar wegen Unterstützung des IS zu Bewährungsstrafen verurteilt

Am 22. November 2024 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter...

Allgemeines

Handelskrieg 2.0

Mit Donald Trump, der kurz vor seiner Rückkehr ins Weiße Haus steht,...

Allgemeines

Moin

Regierungsbildung mit BSW in Thüringen beschlossen In Thüringen haben CDU, SPD und...