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Claudio De Gorgi und die ehemalige Kanzlei Cronemeyer-Grulert

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Auch in der letzten Woche haben wir natürlich wieder viel mit Personen gesprochen, die in der Sache Swiss Gold Treuhand AG, dem mutmaßlichen Goldbetrug, betroffen sind. Gefragt werden wir in den Gesprächen auch immer wieder, wie wir an unsere Informationen kommen. Unsere Seite wird viel gelesen, da gibt es dann eben auch viele Leser, die uns mit Informationen versorgen. Natürlich lohnt es sich nicht, zu jeder Information einen Bericht zu verfassen. Bevor wir einen Bericht verfassen, führen wir natürlich eine ordentliche Recherche zu den uns zur Verfügung gestellten Informationen durch. So erhielten wir auch im Jahre 2020 die Information, dass die genannte Swiss Gold Treuhand AG einen verurteilten Goldbetrüger in ihren Reihen beschäftigen würde. Natürlich machte es in unseren Augen wenig Sinn, in einem neu gegründeten Goldunternehmen einen verurteilten Goldbetrüger zu beschäftigen. Da fehlt mir dann jegliche Phantasie.

Bei meiner Recherche stellte ich dann ganz schnell fest, dass es eben zu jenem Herrn De Gorgi in der Schweiz Berichte über eben jenen Goldbetrüger gab, und das von seriösen Medien. Dazu haben wir dem Unternehmen damals eine Presseanfrage übermittelt mit der Bitte um eine Stellungnahme. Gekommen ist damals nichts. Dann haben wir unseren Bericht verfasst und veröffentlicht. Dann wurden wir von der genannten Kanzlei verklagt. Gewonnen hat die Kanzlei den Prozess dann allerdings nicht gegen uns. Nun gut, heute wissen wir, dass wir recht hatten, aber davon haben wir sehr wenig, denn wenn wir recht hatten, haben andere bereits viel Geld verloren. Eine Situation, die sich mit dem, was wir tun, immer verbinden wird.

Was wir aber mittlerweile auch auf den Tisch bekommen haben, ist eine Präsentation eines Hamburger Vermittlers des Goldvertriebs, in der wir als „unlauter“ dargestellt wurden, natürlich noch vor der Zeit, als der Konkurs von uns aufgedeckt wurde. Natürlich gehen wir jetzt gegen den Verfasser dieser Schmähpräsentation vor, denn bei allem Verständnis, sowas gehört sich nicht. Auch in diesem Gesamtzusammenhang dieser Präsentation spielt Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer eine nicht unerhebliche Rolle. Sie hat dem Vertriebspartner eine Art „Empfehlungsschreiben“ für den Verkauf gegeben. Ob man als Rechtsanwältin so etwas machen muss? Nun gut, das muss jeder selber wissen.

Wir haben bis heute leider zu oft mit unseren Warnungen recht gehabt, wurden dafür angefeindet und verklagt. Das halten wir aus, wenn es der Sache dienlich ist, aber wir reden auch darüber. Manche sagen, wir klären auf, wenn eben dann solche Dinge wie bei Swiss Gold Treuhand AG passieren. Der Leser soll wissen, mit welchen Mitteln die „dunkle Seite der Macht“ dann oft arbeitet. Da spielt Geld, um uns zum Schweigen zu bringen, keine Rolle, denn den Gaunern fehlt jeder Bezug zu dem Geld, denn es ist ja nicht ihr eigenes Geld, es ist gestohlenes Geld gutgläubiger Anleger.

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