In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Claus Winter Allgemeine Stadtbau KG, Kaubstraße 7a, 10713 Berlin, Registergericht: AG Charlottenburg, Register-Nr.: HRA 15694
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Scherz, Frank-Rüdiger – wurde am 25.06.2014 um 13.10 Uhr Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117, 10713 Berlin zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.06.2014
36c IN 1851/14 Amtsgericht Charlottenburg, 25.06.2014
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