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Cleantech Bilanzen von Matthias Klein – Da muss die BaFin und die Justiz eingreifen!

Conmongt (CC0), Pixabay
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Die Bilanzen, die man am Freitag dieser Woche veröffentlicht hat, sollten sowohl für die BaFin aber auch für die Justiz ein dringender Anlass sein, sich dieses Unternehmen einmal genauer anzuschauen, bevor da möglicherweise noch mehr Gelder vernichtet werden.

Seit über 7 Jahren kritisieren wir dieses Unternehmen mit Michael T.U. Sieg an der Unternehmensspitze. Das wir auch hiermit natürlich wieder einmal recht hatten, das zeigen diese nun veröffentlichten Bilanzen dann doch deutlich. Die Unternehmen ordnen wir dem Umfeld von T.U. Michael Sieg zu.

Wir gehen davon aus, dass Matthias Klein als CEO der Cleantech Gesellschaften, deren Bilanzen wir veröffentlicht haben, natürlich einen ordentlichen Due Dilligence Prozess vor jedem Investment durchgeführt hat, dies dann bei einer Überprüfung auch nachweisen kann. Insofern sollte Matthias Klein weder mit einer BaFin-Überprüfung aber auch einer möglichen Überprüfung durch die Justiz kein Problem haben.

Vielleicht ergreift Matthias Klein ja selbst die Initiative und wagt den Schritt diese Überprüfungen selber in die Wege zu leiten.

Wir sagen aber auch seit Jahren, raus aus diesem Investment, denn das ist die beste Entscheidung, die man als Anleger treffen kann. Macht man dadurch Verluste, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dann muss man sich den Beratungsprozess, der zum Abschluss dieses Investments geführt hat, einmal genauer anschauen. Möglicherweise gibt es hier ja auch eine Beraterhaftung.

In der Vergangenheit, so Rechtsanwalt Reime, haben solche Prozesse gegen Berater, oft zum Erfolg geführt. Anleger haben dann zumindest einen Teil ihres Investments wiederbekommen.

Diese Bilanzen, so Rechtsanwalt Reime, kann man nicht so im Raum stehen lassen, denn es geht hier um tausende von Anlegern, die eigentlich dachten, in ein gutes und seriöses Investment investiert zu haben.

Viele Anleger werden sich jetzt sicherlich Ärgern, den Versprechungen der Vermittler geglaubt zu haben, nicht aber zum Beispiel den Warnungen auf ihrer Webseite. Manchmal ist es besser, sich für „ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende “ zu entscheiden.

Nicht nur Rechtsanwalt Reime vertritt Mandanten in Sachen Thomas Lloyd sondern auch andere Rechtsanwälte, die aber zur gleichen Einschätzung kommen, wie wir und auch Rechtsanwalt Reime.

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